Vereinbarung betreffend Änderung der am 19. Oktober 1894 vereinbarten Vollzugsbestim... (771.720)
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Vereinbarung betreffend Änderung der am 19. Oktober 1894 vereinbarten Vollzugsbestimmungen zum Staatsvertrage vom 16. und 25. August 1756 zwischen der Stadt Basel und dem Markgrafen Karl Friedrich von Baden über Wasserbenützung aus der Wiese
- Vereinbarung betreffend Änderung der am 19. Oktober 1894 vereinbarten Vollzugsbestimmungen zum Staatsvertrage vom 16. und 25. August 1756 zwischen der Stadt Basel und dem Markgrafen Karl Friedrich von Baden über Wasserbenützung aus der Wiese
- 19. Oktober 1894 geregelte Wasserbenützung zur Wiesenbewässerung auf badischem Gebiet, sowie
- 1. An dem Gefälle und dem Durchflussquerschnitt des Riehenteiches darf keine Änderung vorge -
- 2. Die beiden aufgrund der Basler Konferenz vom 19. Oktober 1894 am Riehenteich beim Wild -
- 3. Um der unter I b und c erwähnten Wasserentnahme aus demTeich Rechnung zu tragen, sind für
- 4. Für den Zustand «grosser Dürre und Wassermangels» soll von der Anbringung weiterer Eich -
- 5. An jeder Wasserentnahmestelle (I b und c) ist eine Vorrichtung anzubringen – am besten ein
- 6. Damit nicht durch den Betrieb des Wassermotors der Wasserspiegel des Teiches künstlich unter
- 7. Über die Einzelheiten in der Ausführung der unter 5 und 6 bezeichneten Anlagen werden die
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