Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Bürgergemeinde der St... (BaB 332.690)
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Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Bürgergemeinde der Stadt Basel sowie dem Bürgerspital Basel anderseits betreffend Betriebsbeiträge für die Chrischonaklinik in Bettingen, einer Abteilung des Bürgerspitals Basel
- Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Bürgergemeinde der Stadt Basel sowie dem Bürgerspital Basel anderseits betreffend Betriebsbeiträge für die Chrischonaklinik in Bettingen, einer Abteilung des Bürgerspitals Basel
- §1. Das Bürgerspital betreibt die Chrischonaklinik längerfristig auf-
- §2. Als Leistungsauftrag gilt das Schreiben des Sanitätsdeparte-
- §3. Der Kanton leistet einen jährlichen indexierten Beitrag an die
- §4. Die Zeitspanne von der Betriebsaufnahme der neukonzipierten
- §5. Die Chrischonaklinik ist für die Aufnahme von Patienten mit
- §6. Das Bürgerspital führt das Rechnungswesen nach den Richtli-
- §7. Der Vertrag beruht auf Abschn. III Ziff. 2 lit. b Abs. 3 des Vertra-
- §8. Dieser Vertrag wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er
- §9. Dieser Vertrag wird vorbehältlich von Abs. 2 hienach verbindlich
- 20. Oktober 1987 bewilligt und die entsprechenden Beschlüsse in Wirk-
- § 10. Dieser Vertrag wird in sechs Originalen gefertigt und unter-
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