Reglement betreffend Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Mens... (153.295)
INHALT
Reglement betreffend Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Menschen
- Reglement betreffend Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Menschen
- §1. Das vorliegende Reglement regelt die Überwachung von Anla-
- §2. Die Überwachung dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und
- §3. Die IWB entscheiden über den Einsatz der verschiedenen Über-
- §4. Videosignale können aufgezeichnet werden.
- §5. Aufzeichnungen dürfen nur den folgenden Behörden bekanntge-
- §6. Die IWB sorgen dafür, dass die Personendaten vor dem Zugriff
- §7. Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird sofort wirksam.
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