Ordnung über die Habilitation an der Theologischen Fakultät der Universität Basel (446.170)
INHALT
Ordnung über die Habilitation an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung über die Habilitation an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- § 32 Abs. 2 des Universitätsgesetzes vom 14. Januar 1937
- §1. Wer sich an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ha-
- §2. Der Bewerber muss im Besitz des Doktorgrades der Basler
- §3. Der Bewerbung sind beizufügen:
- §4. Je nach dem gewählten Fach kann die Fakultät den Nachweis
- §5. Nach Prüfung der eingereichten Papiere beschliesst die Fakultät,
- §7. An die Probevorlesung schliesst sich ein Kolloquium an. Die Be-
- §8. Sind auch diese Anforderungen erfüllt, so fasst die Fakultät ihren
- §9. Die Habilitation ist kostenfrei.
- § 10. Im übrigen gilt die allgemeine Ordnung über die Habilitation
- 26. November 1938.
- § 11. Durch diese Ordnung wird das Reglement über die Erteilung
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