Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät der U... (446.110)
INHALT
Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt die in § 5 genannten Bachelor- und Master-
- §2.
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- 18. Mai 2005 sowie in den vom Rektorat erlassenen Zulassungsrichtli-
- §4. Für das Bestehen des Bachelorstudiums sind insgesamt 180 Kre-
- §5.
- §6. Die Fakultät erlässt für jeden Studiengang einen Studienplan.
- §7. Das Bachelorstudium gliedert sich in:
- §8. Das Bachelorstudium ist bestanden, wenn:
- §9. Kreditpunkte werden durch studentische Leistungen mit genü-
- § 10. Studentische Leistungen werden durch die Dozierenden entwe-
- § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 3 und § 15 Abs. 8 zählt die bessere Note.
- § 11. Modulprüfungen überprüfen die Inhalte eines Moduls.
- § 12. Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen wie Grund-
- § 13. Proseminare und Seminare können mit einer Proseminar- oder
- § 14. Studentische Leistungen können ausserhalb von Lehrveranstal-
- § 15. Vor Abschluss des Bachelor- bzw. Masterstudiums ist zu einem
- § 16. Über die bestandene Bachelorarbeit bzw.Masterarbeit führen
- § 17. Wer das Bachelor- oder Masterstudium gemäss § 8 bestanden
- § 18. Die erbrachten Studienleistungen werden in einem Zeugnis auf-
- § 19. Wenn für Leistungsüberprüfungen Hilfsmittel vorgesehen sind,
- § 20. Ein Antrag auf Verschiebung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
- § 21. Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprü-
- § 22. Nach Abschluss schriftlicher Leistungsüberprüfungen wird der
- § 23. Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prü-
- § 25. In Härtefällen kann die Studiendekanin bzw. der Studiendekan
- § 26. Verfügungen gemäss dieser Ordnung bzw. den jeweiligen Stu-
- § 27. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden im Bachelorstudium,
- 1. August 2007 begonnen haben. Sie gilt für alle Studierende im Master-
- § 28. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2009
Feedback