Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (159.1)
INHALT
Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
- Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
- § 1 Gegenstand
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Zweck und Grundsätze
- § 4 Zuständigkeit
- § 5 Bewilligungsinstanz
- § 6 Bewilligung
- § 7 Bekanntmachung
- § 8 Echtzeitüberwachung
- § 9 Auswertung der Bildaufzeichnungen
- § 10 Berechtigte Stellen
- § 11 Leistungseinkauf
- § 12 Vernichtung
- § 13 Kennzeichnung
- § 14 Ausführungsrecht
- § 15 Übergangsbestimmung
- § 6 Abs. 2, g) 30.04.2020
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