Ordnung für das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik an der Theologischen F... (446.120)
INHALT
Ordnung für das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt den Masterstudiengang «Master of Arts in
- §2. Die Kooperationspartner verleihen für ein bestandenes Master-
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- §4. Das Masterstudium kann im Herbst- oder im Frühjahrsemester
- §5. Das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik umfasst 120
- §6. Die Fakultät erlässt in Ergänzung zur Studienordnung einen Stu-
- §7. Das Masterstudium gliedert sich in:
- §8. Das Masterstudium ist bestanden, wenn:
- §9. Form, Durchführung und Bewertung von Leistungsüberprüfun-
- 19. Dezember 2007
- § 10. Leistungsüberprüfungen in Blockkursen werden von den für
- § 11. Studentische Leistungen können auch ausserhalb von Lehrver-
- § 12. Vor Abschluss des Masterstudiums ist zu einem frei gewählten
- § 13. Über die angenommene Masterarbeit führen die zuständige
- § 14. Wer das Masterstudium gemäss § 6 bestanden hat, erhält eine
- § 15. Wenn für Leistungsüberprüfungen Hilfsmittel vorgesehen sind,
- § 16. Ein Antrag auf Verschiebung der Masterarbeit und des Kollo-
- § 17. Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprü-
- § 18. Nach Abschluss schriftlicher Leistungsüberprüfungen wird der
- § 19. Studien- und Prüfungsleistungen, die an den Partnerfakultäten
- § 20. Für die Prüfungskommission gilt § 24 der Ordnung für die Ba-
- § 22. Verfügungen gemäss dieser Ordnung bzw. dem Studienplan
- § 23. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, welche den Master-
- § 24. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2009
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