Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (413.920)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen
- Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Geltungsbereich
- 2. Beitragsberechtigung
- Art. 3 Beitragsberechtigte Bildungsgänge
- Art. 4 Liste der beitragsberechtigten Bildungsgänge
- 3. Beiträge
- Art. 5 Zahlungspflichtiger Kanton
- Art. 6 Höhe der Beiträge
- Art. 7 Höhe der Beiträge bei erhöhtem öffentlichen Interesse
- Art. 8 Auszahlung der Beiträge
- Art. 9 Studiengebühren
- 4. Studierende
- Art. 10 Behandlung von Studierenden aus Vereinbarungskantonen
- Art. 11 Behandlung von Studierenden aus Nichtvereinbarungskantonen
- 5. Studierende
- Art. 12 Die Konferenz der Vereinbarungskantone
- Art. 13 Geschäftsstelle
- Art. 14 Streitbeilegung
- 6. Schlussbestimmungen
- Art. 15 Beitritt
- Art. 16 Inkrafttreten
- Art. 17 Kündigung
- Art. 18 Weiterdauer der Verpflichtungen
- Art. 19 Interkantonale Fachschulvereinbarung vom 27. August 1998
- Art. 20 Fürstentum Liechtenstein
- 22.03.2012 01.01.2014 Erlass Erstfassung -
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