Alle Kategorien
Suchen
Home
Über uns
Sitemap
Login
Registrieren
DE
EN
FR
IT
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen (211.121)
CH - SH
31.12.2011
INHALT
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen
§ 6 Die Stiftungen haben ihr Vermögen mit Umsicht zu verwalten. Da-
Feedback
Kontakt
×
Email
Kategorie
Fehler im Text
Fehler in der Formatierung
Fehlendes Gesetz
Probleme mit der Funktionalität
Sonstige Anmerkungen und Fragen
Nachricht
Markierungen
Leseansicht