Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn über die kirchlichen Verhältnis... (425.131)
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Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn über die kirchlichen Verhältnisse in den Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und Kriegstetten
- Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn über die kirchlichen Verhältnisse in den Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und Kriegstetten
- 1. an den Verhandlungen der bernischen Kirchensynode in d er in Arti-
- 2. in allen innerkirchlichen Angelegenheiten, die sich auf die christliche
- 1. Bezirk Bucheggberg, bestehend aus den Kirchgemeinden Messen (ber-
- 2. Bezirk Kriegstetten, bestehend, aus den Kirchgemeinden des Bezirks;
- 3. Bezirk Solothurn mit den der Kirchgemeinde Solothurn an geschlosse-
- 4. Bezirk Lebern, soweit nicht zur Kirchgemeinde Solothurn gehörend.
- 1. Hinsichtlich der Pfarrei Oberwil verbleibt es bei de n Bestimmungen der
- 2. Den Pfarreien Messen und Aetingen wird der seitens des Staates Bern
- 3. Die Pfarrei Lüsslingen hat den Genuss ihres Pfarrfon ds gemäss Urbar
- 4. Die Berechtigung der Kirchgemeinde Solothurn auf den bisherigen
- 23. Dezember 1958.
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