Richtpositionen für das Pflegepersonal des Kantonsspitals Olten und der Kantonal... (126.515.351)
INHALT
Richtpositionen für das Pflegepersonal des Kantonsspitals Olten und der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Solothurn
- Richtpositionen für das Pflegepersonal des Kantonsspitals Olten und der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Solothurn
- 23. November 1941
- § 1. Für die Definition der Richtpositionen gelten folgende Kriterien:
- 1. Ausbildungsmässige Voraussetzungen bei der Stellenbeschreibung;
- 2. Stellung als Vorgesetzte;
- 3. Aufgabenkreis;
- 4. Grad der Selbständigkeit;
- 4.1. Arbeitsanfall;
- 4.2. Kontrollmöglichkeit;
- 5. Beförderungsgründe.
- § 2. Für die Einreihung in die Besoldungsklassen oder die Beförderung in
- 1. Vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkanntes Diplom und
- 2. Führung einer grösseren Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung des Pflege- und Operationsdienstes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Kurses für
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung des Pflege- oder Operationsdienstes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. Oberschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Stations-
- 2. Stellvertretung der Oberschwester.
- 3. Organisation und Überwachung des Pflege- oder Operationsdienstes
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche, administrative und pflegerische Leitung.
- 5. Oberschwester II bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Stations-
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung des Pflegedienstes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren im Rahmen der Weisungen des Arztes und
- 4.2. Durch Arzt, Oberschwester und administrative Leitung.
- 5. Vizeoberschwester bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und zweijährige Ausbildung als Ope-
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Übernahme von Spezialaufgaben im Operationsdienst.
- 4.1. Nach Arbeitsplan und Weisung der Oberschwester.
- 4.2. Durch Arzt und Oberschwester.
- 5. Vizeoberschwester und Oberschwester II bei Bewährung in der Funk-
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und zweijährige Ausbildung als Anäs-
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Übernahme von Spezialaufgaben im Anästhesiedienst.
- 4.1. Nach Arbeitsplan und Weisung des Arztes.
- 4.2. Durch Arzt.
- 5. Vizeoberschwester und Oberschwester II bei Bewährung in der Funk-
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Stations-
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung des Pflegedienstes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren im Rahmen der Weisungen des Arztes und
- 4.2. Durch Arzt, Oberschwester und administrative Leitung.
- 5. Abteilungsschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und zweijährige Ausbildung als Ope-
- 2. -
- 3. Operationsdienst.
- 4.1. Nach Arbeitsplan und Weisung der Oberschwester.
- 4.2. Durch Arzt und Oberschwester.
- 5. Operationsschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und zweijährige Ausbildung als Anäs-
- 2. -
- 3. Anästhesiedienst.
- 4.1. Nach Arbeitsplan und Weisung des Arztes und der leitenden Schwe-
- 4.2. Durch Arzt.
- 5. Anästhesieschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und zweijährige Ausbildung als IP-
- 2. -
- 3. Spezielle Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach ärztlicher Weisung.
- 4.2. Durch Arzt.
- 5. Abteilungsschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom.
- 2. Führung einer Personalgruppe.
- 3. Organisation und Überwachung einer Pflegeeinheit sowie Ausbil-
- 4.1. Nach Arbeitsplan und Weisung des Arztes und der Abteilungsschwe-
- 4.2. Durch Arzt und Abteilungsschwester.
- 5. -
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom.
- 2. Eventuelle Führung von Schülerinnen.
- 3. Krankenpflege nach Arbeitsplan.
- 4.1. Selbständigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe.
- 4.2. Durch Arzt- und Oberpflegepersonal.
- 5. Schwester mit besonderer Aufgabe bei Bewährung in der Funktion
- 1. Fähigkeitsausweis des SRK.
- 2. -
- 3. Pflege von Chronischkranken, eventuelle Mitarbeit in der allgemei-
- 4.1. Selbständigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe.
- 4.2. Arzt- und Oberpflegepersonal.
- 5. -
- 1. Fähigkeitsausweis der Sanitätsdirektoren-Konferenz bzw. eines kan-
- 2. -
- 3. Pflege des gesunden Säuglings und der Wöchnerin.
- 4.1. Selbständigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe.
- 4.2. Arzt- und Operpflegepersonal.
- 5. -
- 1. Lehrabschluss als Arztgehilfin oder Apothekerhelferin oder gleich-
- 2. -
- 3. Ausführung medizinischer Hilfsdienste.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Arzt oder vorgesetztes Personal.
- 5. Laborantin II oder Röntgenassistentin II bei Bewährung nach fünf-
- 1. Lehrabschluss als Arztgehilfin oder Apothekerhelferin oder gleich-
- 2. -
- 3. Ausführung medizinischer Hilfsdienste.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. Medizinische Gehilfin I bei Bewährung in der Funktion und grösse-
- 1. Fähigkeitsausweis eines kantonalen Sanitätsdepartementes.
- 2. -
- 3. Mithilfe in der Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. -
- 1. Fähigkeitsausweis eines kantonalen Sanitätsdepartementes.
- 2. -
- 3. Mithilfe in der Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. Spitalgehilfin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Mehrjährige Praxis.
- 2. -
- 3. Mithilfe in der Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. -
- 1. -
- 2. -
- 3. Mithilfe in der Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. Hilfsschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. -
- 2. -
- 3. Mithilfe in der Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. Hilfsschwester II bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. -
- 2. -
- 3. Mithilfe in der Krankenpflege.
- 4.1. Arbeit nach Anweisung.
- 4.2. Vorgesetztes Personal.
- 5. Hilfsschwester III bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Hebammendiplom und längere Bewährung in der Praxis.
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung des geburtshilflichen Dienstes und
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom als Krankenschwester und Diplom als
- 2. Eventuelle Führung von Schülerinnen.
- 3. Geburtshilfe.
- 4.1. Selbständigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe.
- 4.2. Durch Arzt und Oberhebamme.
- 5. Oberhebamme bei ausgewiesener Bewährung.
- 1. Diplom als Hebamme.
- 2. Eventuelle Führung von Schülerinnen.
- 3. Geburtshilfe.
- 4.1. Selbständigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe.
- 4.2. Arzt- und Oberhebamme.
- 5. Oberhebamme bei ausgewiesener Bewährung.
- 1. Diplom einer anerkannten Laborantinnenschule oder Lehrabschluss-
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung des Labordienstes sowie Ausbildung
- 4.1. Durch selbständiges Disponieren.
- 4.2. Ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Diplom einer anerkannten Laborantinnenschule oder Lehrabschluss-
- 2. Führung von Praktikantinnen oder Lehrtöchtern.
- 3. Ausführung verschiedenartiger und schwieriger Analysen.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Laborleitung.
- 5. Cheflaborantin bei ausgewiesener Bewährung.
- 1. Diplom einer anerkannten Laborantinnenschule oder Lehrabschluss-
- 2. Eventuelle Führung von Praktikantinnen oder Lehrtöchtern.
- 3. Ausführung von Analysen.
- 4.1. Zum Teil selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Laborleitung.
- 5. Laborantin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad der
- 1. Diplom der Schweizerischen Gesellschaft für Röntgen- und Nuklear-
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation des Röntgendienstes und Ausbildung von Lernpersonal.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Diplom der Schweizerischen Gesellschaft für Röntgen- und Nuklear-
- 2. Führung von Praktikantinnen oder Lehrtöchtern.
- 3. Röntgendiagnostische und röntgentherapeutische Arbeiten.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und Chef-Röntgenassistentin.
- 5. Chef-Röntgenassistentin bei ausgewiesener Bewährung.
- 1. Diplom der Schweizerischen Gesellschaft für Röntgen- und Nuklear-
- 2. Eventuelle Führung von Praktikantinnen und Lehrtöchtern.
- 3. Röntgendiagnostische und röntgentherapeutische Arbeiten.
- 4.1. Zum Teil selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und Chef-Röntgenassistentin.
- 5. Röntgenassistentin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Diplom einer Schule für Beschäftigungstherapie, einer Schule für
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung der therapeutischen Abteilung.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Diplom einer Schule für Beschäftigungstherapie, einer Schule für
- 2. Führung von Praktikantinnen oder Schülerinnen.
- 3. Ausführung von therapeutischen Arbeiten nach Weisung des Arztes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und Cheftherapeutin.
- 5. Cheftherapeutin bei ausgewiesener Bewährung.
- 1. Diplom einer Schule für Beschäftigungstherapie, einer Schule für
- 2. Eventuelle Führung von Praktikantinnen oder Schülerinnen.
- 3. Ausführung von therapeutischen Arbeiten nach Weisung des Arztes.
- 4.1. Zum Teil selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und Cheftherapeutin.
- 5. Therapeutin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Diplom einer Schule für Krankengymnastik oder gleichwertiger Aus-
- 2. Eventuelle Führung von Praktikantinnen und Schülerinnen.
- 3. Ausführung heilgymnastischer Arbeiten nach Weisung des Arztes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und Cheftherapeutin.
- 5. -
- 1. Diplom einer Schule für Krankengymnastik oder gleichwertiger Aus-
- 2. Eventuelle Führung von Praktikantinnen und Schülerinnen.
- 3. Ausführung heilgymnastischer Arbeiten nach Weisung des Arztes.
- 4.1. Zum Teil selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und Cheftherapeutin.
- 5. Krankengymnastin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem
- 1. Diplom der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft.
- 2. -
- 3. Untersuchungen und Behandlungen von Augenanomalien.
- 4.1. Zum Teil selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt.
- 5. -
- 1. Diplom einer anerkannten Schule für Sozialarbeit.
- 2. -
- 3. Ausübung eines vielseitigen und besonders schwierigen Fürsorge-
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Diplom einer anerkannten Schule für Sozialarbeit.
- 2. -
- 3. Ausübung eines vielseitigen Fürsorgedienstes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch administrative Leitung.
- 5. Fürsorgerin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad der
- 1. Diplom als Hausbeamtin und mehrjähriger Praxis.
- 2. Führung und Beaufsichtigung einer grösseren Personaleinheit in
- 3. Leitung von Hauswirtschaftsbetrieben.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Diplom als Hausbeamtin oder gleichwertiger Ausweis.
- 2. Führung und Beaufsichtigung einer grösseren Personaleinheit.
- 3. Leitung von Hauswirtschaftsbetrieben.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch administrative Leitung.
- 5. Hausbeamtin I in einem Zentralspital bei ausgewiesener Bewährung.
- 1. Diplom als Hausbeamtin oder gleichwertiger Ausweis.
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Leitung von Hauswirtschaftsbetrieben.
- 4.1. Selbständigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe.
- 4.2. Durch administrative Leitung.
- 5. Hausbeamtin II bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Diplom als Diätassistentin.
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Zubereitung der Diätkost und Beratung der Patienten.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Diplom als Diätassistentin.
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Zubereitung der Diätkost und Beratung der Patienten.
- 4.1. Zum Teil selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Arzt und administrative Leitung.
- 5. Diätassistentin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Kurses für
- 2. Leitung einer grösseren Krankenschwesternschule.
- 3. Organisation und Überwachung des Schulbetriebes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Schulkommission.
- 5. -
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Kurses für
- 2. Leitung einer Krankenschwestern- oder Pflegerinnenschule.
- 3. Organisation und Überwachung des Schulbetriebes.
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch Schulkommission.
- 5. Schulleiterin I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom und Abschlusszeugnis des Kurses für
- 2. -
- 3. Erteilung von Unterricht.
- 4.1. Unterricht nach Weisung der Schulleiterin.
- 4.2. Durch Schulleiterin.
- 5. -
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom als Krankenschwester.
- 2. -
- 3. Erteilung von Unterricht.
- 4.1. Unterricht nach Weisung der Schulleiterin.
- 4.2. Durch Schulleiterin.
- 5. Schulschwester I bei Bewährung in der Funktion und grösserem Grad
- 1. Diplom einer Schule für Beschäftigungstherapie.
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung der arbeits- oder beschäftigungsthe-
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
- 1. Vom SRK anerkanntes Diplom als Psychiatriepfleger.
- 2. Führung einer Personaleinheit.
- 3. Organisation und Überwachung von Arbeits- oder Beschäftigungs-
- 4.1. Selbständiges Disponieren.
- 4.2. Durch ärztliche und administrative Leitung.
- 5. -
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