Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (142.318)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Asyl 1)
- Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Asyl 1)
- 1. Abschnitt: Gegenstand und Zweck
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Zentren des Bundes
- Art. 2 Vorübergehende Nutzung von militärischen Bauten und Anlagen des Bundes
- Art. 3 Genehmigungsfreie Nutzung von zivilen Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren
- 3. Abschnitt: Befragungen im erstinstanzlichen Asyl- und Wegweisungsverfahren
- Art. 4 Grundsatz
- Art. 5 Teilnahme von weiteren Personen
- Art. 6 Teilnahme der Rechtsvertretung, bevollmächtigter Personen und der Hilfswerkvertretung
- 4. Abschnitt: Weitere Bestimmungen zum erstinstanzlichen Asyl- und Wegweisungsverfahren
- Art. 7 Eröffnung und Zustellung in den Zentren des Bundes
- Art. 8 Erstinstanzliche Verfahrensfristen
- 5. Abschnitt: Vollzug der Wegweisung
- Art. 9 Ausreisefristen
- 6. Abschnitt: Beschwerdefristen im beschleunigten Verfahren
- Art. 10
- 7. Abschnitt: Übergangsbestimmung
- Art. 11
- 8. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Art. 12
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