Schweizerisch-deutsches Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr (0.631.256.913.61)
INHALT
Schweizerisch-deutsches Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr
- Schweizerisch-deutsches Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr
- I. Abschnitt Grenzverkehr
- Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2 Land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverkehr
- Art. 3 Weidegang und Verbringen von Tieren über die Grenze zu anderen Zwecken
- Art. 4 Einfuhr der persönlichen Verpflegung in beide Staaten
- Art. 5 Einfuhr von Arzneimitteln in beide Staaten
- Art. 6 Einfuhr von Blumen und Zierpflanzen in beide Staaten
- Art. 7 Einfuhr von gewissen Roh- und Hilfsstoffen in beide Staaten
- Art. 8 Waren zum ungewissen Verkauf
- Art. 9 Veredelungsverkehr
- Art. 10 Waren zu anderem vorübergehenden Gebrauch
- Art. 11 Vergünstigungen bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland
- Art. 12 Vergünstigungen bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz
- Art. 13 Verfahren bei der Abfertigung von vorübergehend ein- und ausgeführten Waren
- Art. 14 Örtliche und zeitliche Erleichterungen
- Art. 15 Veterinärpolizeiliche Erleichterungen
- II. Abschnitt Durchgangsverkehr
- Art. 16 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 17 Abgabenerleichterungen im Durchgangsverkehr
- Art. 18 Durchgangsschein
- Art. 19 Abfertigungsverfahren
- Art. 20 Durchgangszeiten
- Art. 21 Verhalten während des Durchgangs
- Art. 22 Veterinärpolizeiliche Bestimmungen
- Art. 23 Pflanzenschutzbestimmungen
- III. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 24 Umfang der Abgabenfreiheit und Anwendung der Ein- und Ausfuhrverbote sowie der übrigen Gesetzgebung
- Art. 25 Zusammenwirken der Zollverwaltungen der beiden Staaten und Überwachungs- und Sicherheitsmassnahmen
- Art. 26 Gemischte Kommission
- Art. 27 Aufhebung bisheriger Verträge
- Art. 28 Ratifikation, Inkrafttreten und Kündigung
- Anlage I* (zu Art. 1 Abs. 2)
- I. Verzeichnis der zur schweizerischen Zollgrenze gehörenden Ortschaften
- II. Verzeichnis der zur deutschen Zollgrenze gehörenden Ortschaften
- Anlage II ⁷ (zu Art. 12 Abs. 3)
- Anlage III ⁸ (zu Art. 16 Abs. 2)
- Verzeichnis der Durchgangsstrecken
- I. Deutschland–Schweiz–Deutschland
- II. Schweiz–Deutschland–Schweiz
- Schlussprotokoll
- Briefwechsel vom 5. Februar 1958 zwischen der Schweiz und Deutschland
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