Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes (0.444.2)
INHALT
Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
- Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
- Art. 1 Begriffe
- Art. 2 Ziele und allgemeine Grundsätze
- Art. 3 Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
- Art. 4 Verhältnis zum Bergungs- und Fundrecht
- Art. 5 Tätigkeiten, die sich unabsichtlich auf das Unterwasser-Kulturerbe auswirken
- Art. 6 Zweiseitige, regionale oder andere mehrseitige Übereinkünfte
- Art. 7 Unterwasser-Kulturerbe in inneren Gewässern, Archipelgewässern und dem Küstenmeer
- Art. 8 Unterwasser-Kulturerbe in der Anschlusszone
- Art. 9 Meldung und Notifikation in der ausschliesslichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
- Art. 10 Schutz des Unterwasser-Kulturerbes in der ausschliesslichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
- Art. 11 Meldung und Notifikation im Gebiet nach Artikel 1 Absatz 5
- Art. 12 Schutz des Unterwasser-Kulturerbes im Gebiet nach Artikel 1 Absatz 5
- Art. 13 Staatenimmunität
- Art. 14 Kontrolle der Einfuhr in das Hoheitsgebiet, des Handels und der Inbesitznahme
- Art. 15 Nichtnutzung von Gebieten unter der Hoheitsgewalt der Vertragsstaaten
- Art. 16 Massnahmen in Bezug auf Staatsangehörige und Schiffe
- Art. 17 Sanktionen
- Art. 18 Beschlagnahme und Verwendung von Elementen des Unterwasser-Kulturerbes
- Art. 19 Zusammenarbeit und Informationsaustausch
- Art. 20 Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Art. 21 Ausbildung in Unterwasserarchäologie
- Art. 22 Zuständige Behörden
- Art. 23 Tagung der Vertragsstaaten
- Art. 24 Sekretariat des Übereinkommens
- Art. 25 Friedliche Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 26 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 27 Inkrafttreten
- Art. 28 Erklärung zu Binnengewässern
- Art. 29 Beschränkung des geografischen Geltungsbereichs
- Art. 30 Vorbehalte
- Art. 31 Änderungen
- Art. 32 Kündigung
- Art. 33 Die Regeln
- Art. 34 Registrierung bei den Vereinten Nationen
- Art. 35 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anhang
- Regeln für die auf das Unterwasser-Kulturerbe gerichteten Tätigkeiten
- I. Allgemeine Grundsätze
- II. Projektplan
- III. Vorarbeiten
- IV. Projektziele, -methodik und -techniken
- V. Finanzierung
- VI. Projektlaufzeit – Zeitplan
- VII. Kompetenz und Qualifikation
- VIII. Bewahrung und Verwaltung der Fundstelle
- IX. Dokumentation
- X. Sicherheit
- XI. Umwelt
- XII. Berichterstattung
- XIII. Erhaltung der Projektarchive
- XIV. Verbreitung
- Geltungsbereich am 15. Februar 2023 ⁵
- Erklärung
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