Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Arbeit... (0.192.120.282)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Arbeitsorganisation (I.A.0.)
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Arbeitsorganisation (I.A.0.)
- Art. 1 Handlungsgfreiheit der IAO
- Art. 2 Persönlichkeit der IAO
- Art. 3 Immunitäten der IAO
- Art. 4 Exterritorialität der Grundstücke und Räumlichkeiten
- Art. 5 Versammlungsfreiheit
- Art. 6 Befreiung von Gerichtsbarkeit und Befreiung mit Bezug auf andere Massnahmen
- Art. 7 Unverletzbarkeit von Grundstücken und Räumlichkeiten
- Art. 8 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 9 Veröffentlichungen
- Art. 10 Steuerregime der IAO
- Art. 11 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 12 Dienstlicher Verkehr
- Art. 13 Befreiung von der Zensur
- Art. 14 Freiheit der Einreise und des Aufenthaltes
- Art. 15 Immunitäten der Vertreter der Mitgliedstaaten und des Verwaltungsrates
- Art. 16 Diplomatische Immunitäten des Direktors und gewisser Beamter
- Art. 17 Immunitäten und Erleichterungen, die allen Beamten zustehen
- Art. 18 Befreiungen und Erleichterungen der Beamten, die nicht Schweizer Bürger sind
- Art. 19 Pensionskassen usw.
- Art. 20 Frühere Vereinbarungen
- Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 22 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 23 Streitigkeiten privaten Charakters
- Art. 24 Nicht-Verantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 25 Sicherheit der Schweiz
- Art. 26 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 27 Gerichtsstand
- Art. 28 Inkrafttreten
- Art. 29 Übergangsregime
- Art. 30 Änderung der Vereinbarung
- Art. 31 Vollzugsvereinbarung
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