Abkommen (0.192.120.194.1)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- I. Statut, Vorrechte und Immunitäten des GCERF, Fonds mondial pour l’Engagment de la Communauté et la Résilience
- Art. 1 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 10 Mitteilungen
- Art. 11 Pensionskasse und Spezialfonds
- Art. 12 Soziale Sicherheit
- II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft vom GCERF berufenen Personen
- Art. 13 Vorrechte und Immunitäten der Stiftungsratsmitglieder des GCERF
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten des Exekutivdirektors und der hohen Beamten des GCERF
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten für alle Beamten des GCERF
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten der Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit des GCERF
- Art. 17 Soziale Sicherheit
- Art. 18 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 19 Vorrechte und Immunitäten der mit Missionen für den GCERF beauftragten Experten sowie der Mitglieder der Ausschüsse
- Art. 20 Ausnahmen von der Befreiung von der Gerichtsbarkeit
- Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 22 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 23 Legitimationskarten
- Art. 24 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 25 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 26 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 27 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 28 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 29 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 30 Änderung des Abkommens
- Art. 31 Kündigung des Abkommens
- Art. 32 Inkrafttreten
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