Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten... (814.501.261) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)
- Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand und Ausnahme vom Geltungsbereich
 - Art. 2 Ausbildungsziele
 - Art. 3 Fortbildungslehrgänge
 - 2. Abschnitt: Anerkennung von Aus- und Fortbildungen
 - Art. 4 Anerkennung von Lehrgängen und von individuellen Ausbildungen
 - Art. 5 Gültigkeitsdauer
 - Art. 6 Voraussetzung für die Ausübung einer erlaubten Tätigkeit
 - Art. 7 Verfahren
 - Art. 8 Inhalt des Anerkennungsgesuchs für die Aus- und Fortbildungslehrgänge
 - Art. 9 Ausweis
 - Art. 10 Sonderfälle
 - Art. 11 Entzug und Erlöschen von Anerkennungen von Lehrgängen
 - 3. Abschnitt: Übrige Bestimmungen
 - Art. 12 Aufgaben und Befugnisse der Anerkennungsbehörden
 - Art. 13 Meldepflicht der Aus- und Fortbildungsinstitutionen
 - 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 14 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 15 Übergangsbestimmungen
 - Art. 16 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁷
 - Tätigkeiten im Bereich Medizin für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Tierärztinnen und Tierärzte
 - Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
 - Tabelle 2: Kompetenzen
 - Tabelle 3: Aus- und Fortbildungsumfang
 - Tabelle 4: Aus- und Fortbildungsinhalte
 - Anhang 2 ¹⁴
 - Tätigkeiten im Bereich medizinische Berufe (ausser Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Tierärztinnen und Tierärzte) und Handel in der Medizin
 - Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
 - Tabelle 2: Kompetenzen
 - Tabelle 3: Aus- und Fortbildungsumfang
 - Tabelle 4: Aus- und Fortbildungsinhalte
 - Anhang 3 ¹⁸
 - Tätigkeiten im Bereich Kernanlagen
 - Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
 - Tabelle 2: Kompetenzen
 - Tabelle 3: Aus- und Fortbildungsumfang
 - Tabelle 4: Aus- und Fortbildungsinhalte
 - Anhang 4 ¹⁹
 - Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Lehre, Forschung und Transport
 - Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
 - Tabelle 2: Kompetenzen
 - Tabelle 3: Aus- und Fortbildungsumfang
 - Tabelle 4: Aus- und Fortbildungsinhalte
 - Anhang 5 ²¹
 - Tätigkeit von Personen, die im Stör- oder Notfall Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen oder die kritische Infrastrukturen betreiben oder öffentliche Dienste erbringen
 - Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
 - Tabelle 2: Kompetenzen
 - Tabelle 3: Aus- und Fortbildungsumfang
 - Tabelle 4: Aus- und Fortbildungsinhalte
 - Tabelle 5: Auflistung und Pflichten der verantwortlichen Stelle für die Ausbildung
 - Liste der verantwortlichen Stelle