Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers ... (814.812.31) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB)
- Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB)
 - 1. Abschnitt: Notwendigkeit und Voraussetzungen
 - Art. 1 ² Notwendigkeit
 - Art. 1 a ³ Begriffe
 - Art. 2 Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse und deren Nachweis
 - 2. Abschnitt: Fachprüfung
 - Art. 3
 - 3. Abschnitt: Gleichwertige Qualifikationen
 - Art. 4 Ausbildungsabschlüsse von Schulen und Berufsbildungsinstitutionen
 - Art. 5 ⁵
 - Art. 6 Gleichgestellte Fachbewilligungen
 - Art. 7 Hinreichende Berufserfahrung
 - Art. 7 a ⁸ Verweigerung der Anerkennung
 - 4. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
 - Art. 8 Trägerschaft
 - Art. 9 Prüfungsstellen
 - Art. 10 BAG
 - Art. 11 Fachbewilligungsausschuss
 - 5. Abschnitt: Gebühren
 - Art. 12
 - 6. Abschnitt: …
 - Art. 13 ¹²
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 14 ¹³
 - Art. 15 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹⁴
 - Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse
 - 1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie
 - 2 Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
 - 3 Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
 - 4 Sachgerechte Verwendung und Entsorgung
 - 5 Geräte und deren sachgerechte Handhabung
 - Anhang 2
 - Reglement über die Fachprüfungen
 - 1 Gegenstand
 - 2 Durchführung
 - 3 Periodizität und Sprache
 - 4 Ausschreibung
 - 5 Anmeldung
 - 6 Gebühr
 - 7 Form und Dauer
 - 8 Zulässige Hilfsmittel
 - 9 Abnahme mündlicher Prüfungen
 - 10 Bewertung
 - 11 Ausschluss
 - 12 Ausstellen der Fachbewilligung
 - 13 Recht auf Einsicht
 - Anhang 3 ¹⁵
 - Hinreichende Berufserfahrung