Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz (576.170)
INHALT
Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz
- Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz
- § 1 Ansätze für Personal
- § 2 Ansätze für Fahrzeuge, Anhänger, Wechselladebehälter
- 1. Grundgebühr pro Einsatz Fr. 80
- 2. pro angefangene Viertelstunde Fr. 30
- 1. Grundgebühr pro Einsatz Fr. 100
- 2. pro angefangene Viertelstunde Fr. 45
- § 3 Umtriebsgebühr periodische Schutzraumkontrolle
- § 4 Beratungen Schutzbauten
- § 5 Schulungen und Vorträge im Auftrag von privaten Dritten
- § 6 Einsätze
- § 18d der Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (Polizeiverordnung,
- § 7 Mehrwertsteuer
- § 8 Zahlungsfrist, Verzugszins, Mahngebühren
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