Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (0.812.122.2) 
                
                
            INHALT
Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport
- Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport
 - I. Geltungsbereich
 - Art. 1 Zweck des Übereinkommens
 - Art. 2 Begriffsbestimmungen
 - Art. 3 Mittel zur Erreichung des Zweckes des Übereinkommens
 - Art. 4 Verhältnis des Übereinkommens zum Code
 - Art. 5 Massnahmen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens
 - Art. 6 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
 - II. Tätigkeiten zur Dopingbekämpfung auf nationaler Ebene
 - Art. 7 Innerstaatliche Koordinierung
 - Art. 8 Massnahmen zur Einschränkung der Verfügbarkeit und Anwendung verbotener Wirkstoffe und Methoden im Sport
 - Art. 9 Massnahmen gegen Athletenbetreuer
 - Art. 10 Nahrungsergänzungsmittel
 - Art. 11 Finanzielle Massnahmen
 - Art. 12 Massnahmen zur Erleichterung von Dopingkontrollen
 - III. Internationale Zusammenarbeit
 - Art. 13 Zusammenarbeit zwischen Anti-Doping-Organisationen und Sportorganisationen
 - Art. 14 Unterstützung des Auftrags der Welt-Anti-Doping-Agentur
 - Art. 15 Finanzierung der Welt-Anti-Doping-Agentur zu gleichen Anteilen
 - Art. 16 Internationale Zusammenarbeit bei der Dopingkontrolle
 - Art. 17 Freiwilliger Fonds
 - Art. 18 Verwendung und Verwaltung des Freiwilligen Fonds
 - IV. Erziehung und Schulung
 - Art. 19 Allgemeine Erziehungs- und Schulungsgrundsätze
 - Art. 20 Verhaltensrichtlinien für den Berufssport
 - Art. 21 Einbeziehung von Athleten und Athletenbetreuern
 - Art. 22 Sportorganisationen und die fortlaufende Erziehung und Schulung im Bereich der Dopingbekämpfung
 - Art. 23 Zusammenarbeit bei der Erziehung und Schulung
 - V. Forschung
 - Art. 24 Förderung der Forschung im Bereich der Dopingbekämpfung
 - Art. 25 Wesen der Forschung im Bereich der Dopingbekämpfung
 - Art. 26 Weitergabe von Forschungsergebnissen im Bereich der Dopingbekämpfung
 - Art. 27 Sportwissenschaftliche Forschung
 - VI. Überwachung der Anwendung des Übereinkommens
 - Art. 28 Konferenz der Vertragsparteien
 - Art. 29 Beratende Organisation und Beobachter bei der Konferenz der Vertragsparteien
 - Art. 30 Aufgaben der Konferenz der Vertragsparteien
 - Art. 31 Nationale Berichte an die Konferenz der Vertragsparteien
 - Art. 32 Sekretariat der Konferenz der Vertragsparteien
 - Art. 33 Änderungen
 - Art. 34 Besonderes Änderungsverfahren für die Anlagen des Übereinkommens
 - VII. Schlussbestimmungen
 - Art. 35 Bundesstaatliche oder nicht einheitsstaatliche Verfassungssysteme
 - Art. 36 Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt
 - Art. 37 Inkrafttreten
 - Art. 38 Räumliche Erstreckung des Übereinkommens
 - Art. 39 Kündigung
 - Art. 40 Verwahrer
 - Art. 41 Registrierung
 - Art. 42 Verbindliche Wortlaute
 - Art. 43 Vorbehalte
 - Anlage I ⁴
 - Der Welt-Anti-Doping-Code
 - Anlage II ⁵
 - Standards und Verfahren für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
 - 4.0 Erhalt einer ATZ
 - 5.0 Pflichten von Anti-Doping-Organisationen im Zusammenhang mit ATZ
 - 6.0 Antragsverfahren für eine ATZ
 - 7.0 Verfahren zur Anerkennung einer ATZ
 - 8.0 Prüfung von Entscheidungen zu ATZ durch die WADA
 - 9.0 Vertraulichkeit von Informationen
 - Anhang 1
 - Diagramm zu Artikel 4.4 des Codes
 - Anhang 2
 - Antragsformular ATZ (Muster)
 - Geltungsbereich am 15. Februar 2023 ⁶