Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technisc... (414.131.7) 
                
                
            INHALT
Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich 1)
- Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich 1)
 - 1. Abschnitt: Geltungsbereich
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Schulgeld und andere Benutzungsgebühren
 - Art. 2 ⁵ Schulgeld für das Bachelor- und das Masterstudium
 - Art. 3 ⁶ Schulgeld für die didaktische Ausbildung an der ETH Zürich
 - Art. 4 Gebühr für selbständige Arbeiten der Gaststudierenden und der Hörer
 - Art. 5 ⁸ Schulgeld für das Doktorat
 - Art. 6 ⁹ Teilnahmegebühren sowie andere Gebühren für Programme der universitären Weiterbildung und für Fortbildungskurse
 - Art. 7 Gebühren für die Benutzung besonderer Einrichtungen
 - Art. 8 ¹¹ Erlass von Schulgeld und anderen Benutzungsgebühren
 - Art. 9 Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes
 - 3. Abschnitt: Verwaltungsgebühren
 - Art. 10 ¹³
 - 4. Abschnitt: Gebühren für Dienstleistungen der Anstalten
 - Art. 11 Begriff
 - Art. 12 Gebührenpflicht
 - Art. 13 Art und Bemessung
 - Art. 14 Gebührenzuschlag
 - Art. 15 Auslagen
 - Art. 16 Gebührenerlass und Gebührenfreiheit
 - Art. 17 Vorschuss
 - Art. 18–20 ²²
 - 5. Abschnitt: …
 - Art. 21 und Art. 22 ²³
 - 6. Abschnitt: Parkplatzgebühren
 - Art. 23 Zuständigkeit und anwendbare Bestimmungen
 - Art. 24 Zuteilungskriterien
 - Art. 25 Abweichungen bei den Gebührenansätzen
 - 7. Abschnitt: ²⁷ Fälligkeit, Gebührenverfügung und Verjährung
 - Art. 25 a
 - Art. 25 b
 - Art. 25 c
 - 8. Abschnitt: ²⁸ Schlussbestimmungen
 - Art. 26 Vollzug
 - Art. 27 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 28 ³¹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 5. Juli 2018
 - Art. 29 Inkrafttreten
 - Anhang ³²
 - Schulgeld sowie andere Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
 - 1. Schulgeld
 - 1bis. Schulgeld im Herbstsemester 2018 und im Frühjahrssemester 2019
 - 1ter. Schulgeld im Herbstsemester 2019 und im Frühjahrssemester 2020
 - 2. Andere Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
 - Anhang 2 ³³