Verordnung über die Steuerung und die Aufgaben in der Berufsbildung (IV B/51/2/1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Steuerung und die Aufgaben in der Berufsbildung
- Verordnung über die Steuerung und die Aufgaben in der Berufsbildung
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Angebote im Kanton
 - Art. 3 Zuordnung der Bildungsangebote
 - Art. 4 Leistungsaufträge
 - Art. 5 Auftragsgegenstand
 - Art. 6 Genehmigung durch den Landrat
 - Art. 7 Berufsbildungskommission
 - Art. 7 Abs. 1 24.10.2018
 - Art. 7 Abs. 2 24.10.2018