Verordnung über die Steuerung und die Aufgaben in der Berufsbildung (IV B/51/2/1)
INHALT
Verordnung über die Steuerung und die Aufgaben in der Berufsbildung
- Verordnung über die Steuerung und die Aufgaben in der Berufsbildung
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Angebote im Kanton
- Art. 3 Zuordnung der Bildungsangebote
- Art. 4 Leistungsaufträge
- Art. 5 Auftragsgegenstand
- Art. 6 Genehmigung durch den Landrat
- Art. 7 Berufsbildungskommission
- Art. 7 Abs. 1 24.10.2018
- Art. 7 Abs. 2 24.10.2018
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