Verordnung des VBS über die Schiesskurse (512.312)
INHALT
Verordnung des VBS über die Schiesskurse (Schiesskursverordnung)
- Verordnung des VBS über die Schiesskurse (Schiesskursverordnung)
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Unterstellung
- Art. 3 Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis und Schiessbüchlein
- Art. 4 ² Entschädigung der Benützung von Schiessanlagen
- Art. 5 ⁴ Entschädigungen
- 2. Abschnitt: Schützenmeisterkurse
- Art. 6 Zweck und Ausbildungsziel
- Art. 7 Durchführung
- Art. 8 ⁵ Zeitliche Festlegung und Dauer
- 3. Abschnitt: Jungschützenleiterkurse
- Art. 9 Zweck und Ausbildungsziel
- Art. 10 Durchführung
- Art. 11 Zeitliche Festlegung und Dauer
- Art. 12 ⁷ Unterkunft und Verpflegung
- 4. Abschnitt: Wiederholungskurse für Schützenmeister und Jungschützenleiter
- Art. 13 Zweck
- Art. 14 Durchführung
- 5. Abschnitt: Jungschützenkurse
- Art. 15 Zweck und Ausbildungsziel
- Art. 16 Durchführung
- Art. 16 bis ⁹ Entschädigung
- Art. 17 Zeitliche Festlegung
- Art. 18 Wettschiessen
- 6. Abschnitt: Nachschiesskurse 300 m ¹¹
- Art. 19 Teilnehmer
- Art. 20 ¹² Durchführung
- Art. 21 ¹³ Zeitliche Festlegung
- Art. 22 Aufgebot der Kursteilnehmer
- Art. 23 und 24 ¹⁴
- Art. 25 Meldung bei mangelnder Schiessfertigkeit
- 7. Abschnitt: Verbliebenenkurse 300 m ¹⁷
- Art. 26 Teilnehmer
- Art. 27 ¹⁸ Durchführung
- Art. 28 ¹⁹ Zeitliche Festlegung und Ort
- Art. 29 ²⁰
- Art. 30 ²¹ Sold und Anrechnung an die Ausbildungsdienstpflicht
- Art. 31 Nichteinrücken
- Art. 32 ²²
- Art. 33 Meldung bei mangelnder Schiessfertigkeit
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 34 Vollzug
- Art. 35 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang ²⁵
- Verzeichnis der Entschädigungen und Vergütungen
- 1 Tagesentschädigungen
- 2 Fahrkosten
- 3 Funktionärinnen und Funktionäre
- 4 Erwerbsausfallentschädigung
- 5 Übrige Betriebskosten für die Schützenmeisterkurse und Wiederholungskurse für Schützenmeister sowie Jungschützenleiterinnen und Jungschützenleiter
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