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Gegenrechtszusicherung an den Kanton Basel-Stadt (614.352.111)
CH - SO
30.11.1964
INHALT
Gegenrechtszusicherung an den Kanton Basel-Stadt
Gegenrechtszusicherung an den Kanton Basel-Stadt
1. Für Zuwendungen an öffentlich-rechtliche oder private Körperschaften
2. Diese Gegenrechtsvereinbarung gilt rückwirkend auf den 1. Dezember
1964. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten jeweils auf das Jahresende
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