Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat ... (411.347.31)
INHALT
Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn über das Studiengeld von Solothurner Schülern an der Höheren Technischen Lehranstalt Brugg-Windisch
- Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn über das Studiengeld von Solothurner Schülern an der Höheren Technischen Lehranstalt Brugg-Windisch
- 1. Der Kanton Solothurn übernimmt das Studiengeld der Schüler mit
- 2. Das Studiengeld wird nach den auch für die andern Schüler der Lehr-
- 3. Die Lehranstalt übermittelt dem Erziehungs-Departement des Kantons
- 4. Die Lehranstalt gibt den Schülern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn
- 5. Der Kanton Solothurn überweist innert einem Monat der Lehranstalt
- 6. Diese Vereinbarung tritt auf Beginn des Sommersemesters 1971 in
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