Finanzielle Beteiligung an der Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität, Olten (712.591.2)
INHALT
Finanzielle Beteiligung an der Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität, Olten
- Finanzielle Beteiligung an der Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität, Olten
- 23. Oktober 1887 und § 18 des Gesetzes über die Rechte am Wasser vom
- 27. September 1959
- 1. Von der Übereinkunft des Regierungsrates mit dem Verwaltungsrat
- 2. Im Sinne dieser Übereinkunft wird beschlossen, das an der Generalver-
- 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er wird ermäch-
- 4. Der Regierungsrat ist befugt, die Aktien ganz oder teilweise in das
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