Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (173.320.2)
INHALT
Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE)
- Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE)
- 1. Kapitel: Kosten
- Art. 1 Verfahrenskosten
- Art. 2 Bemessung der Gerichtsgebühr
- Art. 3 Gerichtsgebühr in Streitigkeiten ohne Vermögensinteresse
- Art. 4 ³ Gerichtsgebühr in Streitigkeiten mit Vermögensinteresse
- Art. 5 Kosten bei gegenstandslosen Verfahren
- Art. 6 Verzicht auf Verfahrenskosten
- Art. 6 a ⁶ Parteienmehrheit
- 2. Kapitel: Entschädigungen
- 1. Abschnitt: Entschädigungen an Parteien und amtliche Vertreter und Vertreterinnen
- Art. 7 Grundsatz
- Art. 8 ⁸ Parteientschädigung
- Art. 9 Kosten der Vertretung
- Art. 10 Anwaltshonorar und Entschädigung für nichtanwaltliche berufsmässige Vertretung
- Art. 11 ¹¹ Auslagen der Vertretung
- Art. 12 ¹³ Amtlich bestellte Anwältinnen und Anwälte
- Art. 13 Weitere notwendige Auslagen der Partei
- Art. 14 Festsetzung der Parteientschädigung
- Art. 15 Parteientschädigung bei gegenstandslosen Verfahren
- 2. Abschnitt: Entschädigungen an Zeugen und Zeuginnen sowie Auskunftspersonen
- Art. 16 Grundsatz
- Art. 17 Zeugengeld
- Art. 18 Auslagen
- Art. 19 Entschädigung an Auskunftspersonen
- 3. Abschnitt: Entschädigung an Sachverständige, Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowie Übersetzer und Übersetzerinnen
- Art. 20 Entschädigung an Sachverständige
- Art. 21 Entschädigung an Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowie Übersetzer und Übersetzerinnen
- 3. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 22 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 23 Inkrafttreten
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