Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 2 (0.742.403.1)
INHALT
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 2 (COTIF 1980)
- Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 2 (COTIF 1980)
- Titel I Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zwischenstaatliche Organisation
- Art. 2 Zweck der Organisation
- Art. 3 Einheitliche Rechtsvorschriften CIV und CIM
- Art. 4 Begriffsbestimmung «Übereinkommen»
- Titel II Aufbau und Tätigkeit
- Art. 5 Organe
- Art. 6 Generalversammlung
- Art. 7 Verwaltungsausschuss
- Art. 8 Ausschüsse
- Art. 9 Zentralamt
- Art. 10 Listen der Linien
- Art. 11 Finanzen
- Titel III Schiedsgerichtsbarkeit
- Art. 12 Zuständigkeit
- Art. 13 Schiedsvertrag. Gerichtskanzlei
- Art. 14 Schiedsrichter
- Art. 15 Verfahren. Kosten
- Art. 16 Verjährung. Vollstreckbarkeit
- Titel IV Verschiedene Bestimmungen
- Art. 17 Einziehung unbezahlter Forderungen zwischen Beförderungsuntemehmen
- Art. 18 Urteile. Arrest und Pfändung. Sicherheitsleistung
- Titel V Änderung des Übereinkommens
- Art. 19 Zuständigkeit
- Art. 20 Beschlüsse der Generalversammlung
- Art. 21 Beschlüsse der Ausschüsse
- Titel VI Schlussbestimmungen
- Art. 22 Unterzeichnung, Ratifizierung, Annahme, Genehmigung des Übereinkommens
- Art. 23 Beitritt zum Übereinkommen
- Art. 24 Inkraftsetzung des Übereinkommens
- Art. 25 Kündigung des Übereinkommens
- Art. 26 Aufgaben der Depositarregierung
- Art. 27 Vorbehalte zum Übereinkommen
- Art. 28 Wortlaut des Übereinkommens
- Unterschriften
- Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der zwischenstaatlichen Organisationen für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- Art. 9
- Anlage A ²⁰
- Zusatzmandat für die Rechnungsprüfung
- Anhang A ²¹
- Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV)
- Titel I Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- Art. 3 Vorbehalt über die Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisenden
- Art. 4 Beförderungspflicht
- Art. 5 Tarife. Sonderabmachungen
- Art. 6 Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen
- Art. 7 Zusatzbestimmungen
- Art. 8 Landesrecht
- Titel II Beförderungsvertrag
- Kapitel I Beförderung von Reisenden
- Art. 9 Fahrpläne und Benutzung der Züge
- Art. 10 Ausschluss von der Beförderung. Bedingungsweise Zulassung
- Art. 11 Fahrausweise
- Art. 12 Berechtigung zur Fahrt. Reisender ohne gültigen Fahrausweis
- Art. 13 Fahrpreisermässigung für Kinder
- Art. 14 Benutzung der Plätze
- Art. 15 Mitnahme von Handgepäck und Tieren in die Personenwagen
- Art. 16 Versäumung des Anschlusses. Ausfall von Zügen
- Kapitel II Beförderung von Reisegepäck
- Art. 17 Zugelassene Gegenstände
- Art. 18 Ausgeschlossene Gegenstände
- Art. 19 Abfertigung und Beförderung des Reisegepäcks
- Art. 20 Gepäckschein
- Art. 21 Zustand, Beschaffenheit, Verpackung und Kennzeichnung des Reisegepäcks
- Art. 22 Verantwortlichkeit des Reisenden. Nachprüfung. Zuschlag
- Art. 23 Auslieferung
- Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen für die Beförderung von Personen und Reisegepäck
- Art. 24 Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften
- Art. 25 Erstattung und Nachzahlung
- Titel III Haftung
- Kapitel I Haftung der Eisenbahn bei Tötung und Verletzung von Reisenden
- Art. 26 Haftungsgrund
- Art. 27 Schadenersatz bei Tötung
- Art. 28 Schadenersatz bei Verletzung
- Art. 29 Ersatz anderer Schäden
- Art. 30 Form und Beschränkung des Schadenersatzes bei Tötung und Verletzung
- Art. 31 Beschränkung des Schadenersatzes bei Verlust oder Beschädigung von Sachen
- Art. 32 Verbot von Haftungsbeschränkungen
- Art. 33 Gemischte Beförderungen
- Kapitel II Haftung der Eisenbahn für das Reisegepäck
- Art. 34 Haftungsgemeinschaft der Eisenbahnen
- Art. 35 Umfang der Haftung
- Art. 36 Beweislast
- Art. 37 Vermutung für den Verlust des Reisegepäcks
- Art. 38 Entschädigung bei Verlust
- Art. 39 Entschädigung bei Beschädigung
- Art. 40 Entschädigung bei verspäteter Auslieferung
- Art. 41 ²⁵ Kraftfahrzeuge
- Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen über die Haftung
- Art. 42 ²⁶ Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
- Art. 43 ²⁷ Umrechnung und Verzinsung der Entschädigung
- Art. 44 Haftung bei einem nuklearen Ereignis
- Art. 45 Haftung der Eisenbahn für ihre Leute
- Art. 46 Sonstige Ansprüche
- Art. 47 Sonderbestimmungen
- Titel IV Geltendmachung von Ansprüchen
- Art. 48 Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung des Reisegepäcks
- Art. 49 Reklamationen
- Art. 50 Zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eisenbahn berechtigte Personen
- Art. 51 Eisenbahnen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können
- Art. 52 Zuständigkeit
- Art. 53 Erlöschen der Ansprüche aus der Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisenden
- Art. 54 Erlöschen der Ansprüche aus dem Gepäckbeförderungsvertrag
- Art. 55 Verjährung der Ansprüche
- Titel V Beziehungen der Eisenbahnen untereinander
- Art. 56 Abrechnung unter den Eisenbahnen
- Art. 57 Rückgriff bei Verlust oder Beschädigung
- Art. 58 Rückgriff bei verspäteter Auslieferung
- Art. 59 Rückgriffsverfahren
- Art. 60 Zuständigkeit beim Rückgriff
- Art. 61 Vereinbarungen über den Rückgriff
- Titel VI Ausnahmebestimmungen
- Art. 62 Abweichungen
- Anhang B ³⁰
- Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)
- Titel I Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- Art. 3 Beförderungspflicht
- Art. 4 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände
- Art. 5 Bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Gegenstände
- Art. 6 Tarife. Sonderabmachungen
- Art. 7 Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen
- Art. 8 Besondere Bestimmungen für bestimmte Beförderungen
- Art. 9 Zusatzbestimmungen
- Art. 10 Landesrecht
- Titel II Abschluss und Ausführung des Frachtvertrages
- Art. 11 Abschluss des Frachtvertrages
- Art. 12 Frachtbrief
- Art. 13 Inhalt des Frachtbriefes
- Art. 14 Beförderungsweg und anzuwendende Tarife
- Art. 15 Zahlung der Kosten
- Art. 16 Interesse an der Lieferung
- Art. 17 Nachnahme und Barvorschuss
- Art. 18 ³² Haftung für die Angaben im Frachtbrief
- Art. 19 Zustand, Verpackung und Kennzeichnung des Gutes
- Art. 20 Auflieferung und Verladung des Gutes
- Art. 21 Nachprüfung
- Art. 22 Feststellen der Masse und der Stückzahl
- Art. 23 Überschreitung der Lastgrenze
- Art. 24 Frachtzuschläge
- Art. 25 Papiere für die Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften. Zollverschluss
- Art. 26 Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften
- Art. 27 Lieferfristen
- Art. 28 Ablieferung
- Art. 29 Richtigstellung erhobener Kosten
- Titel III Abänderung des Frachtvertrages
- Art. 30 Abänderung durch den Absender
- Art. 31 Abänderung durch den Empfänger
- Art. 32 Ausführung der nachträglichen Verfügungen
- Art. 33 Beförderungshindernis
- Art. 34 Ablieferungshindernis
- Titel IV Haftung
- Art. 35 Haftungsgemeinschaft der Eisenbahnen
- Art. 36 Umfang der Haftung
- Art. 37 Beweislast
- Art. 38 Vermutung bei Neuaufgabe
- Art. 39 Vermutung für den Verlust des Gutes
- Art. 40 Entschädigung bei Verlust
- Art. 41 Haftung bei Schwund
- Art. 42 Entschädigung bei Beschädigung
- Art. 43 Entschädigung bei Überschreitung der Lieferfrist
- Art. 44 ³⁶ Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
- Art. 45 Begrenzung der Entschädigung durch bestimmte Tarife
- Art. 46 Entschädigung bei Angabe des Interesses an der Lieferung
- Art. 47 ³⁷ Umrechnung und Verzinsung der Entschädigung
- Art. 48 Haftung im Eisenbahn-Seeverkehr
- Art. 49 Haftung bei einem nuklearen Ereignis
- Art. 50 Haftung der Eisenbahn für ihre Leute
- Art. 51 Sonstige Ansprüche
- Titel V Geltendmachung von Ansprüchen
- Art. 52 Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung
- Art. 53 Reklamationen
- Art. 54 Zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eisenbahn berechtigte Personen
- Art. 55 Eisenbahnen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können
- Art. 56 Zuständigkeit
- Art. 57 Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn
- Art. 58 Verjährung der Ansprüche
- Titel VI Beziehungen der Eisenbahnen untereinander
- Art. 59 Abrechnung unter den Eisenbahnen
- Art. 60 Rückgriff bei Verlust oder Beschädigung
- Art. 61 Rückgriff bei Überschreitung der Lieferfrist
- Art. 62 Rückgriffsverfahren
- Art. 63 Zuständigkeit beim Rückgriff
- Art. 64 Vereinbarungen über den Rückgriff
- Titel VII Ausnahmebestimmungen
- Art. 65 Vorübergehende Abweichungen
- Art. 66 Abweichungen
- Anlage I
- Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
- Anlage II
- Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Privatwagen (RIP)
- Anlage III
- Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Containern (RICo)
- Anlage IV ⁴³
- Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Expressgut (RIEx)
- Geltungsbereich des Übereinkommens am 6. Juli 2004
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