Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern u... (728.111)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn über den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion, sowie über die Regulierung der dadurch betroffenen Gewässer
- Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn über den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion, sowie über die Regulierung der dadurch betroffenen Gewässer
- Artikel 7 beauftragt. Er stellt zuhanden des Präsidenten der Kommission
- Artikel 11 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 5. Oktober 1960 aufge-
- 1993.
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