Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug ... (223.2)
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Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug an die Urkundspersonen zur Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1946 über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
- Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug an die Urkundspersonen zur Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1946 über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
- Art. 639 OR vorgesehen, wo verlangt wird, dass die Urkundsperson bei der Simultangründung einer Aktiengesellschaft bescheinige, dass die in der Ur -
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