Verordnung über die Verpflegungskosten für Personen in Familien von Staatsfunktionär... (126.525)
INHALT
Verordnung über die Verpflegungskosten für Personen in Familien von Staatsfunktionären, die in staatlichen Anstalten und Betrieben verpflegt werden
- Verordnung über die Verpflegungskosten für Personen in Familien von Staatsfunktionären, die in staatlichen Anstalten und Betrieben verpflegt werden
- 23. November 1941
- § 1. Die Direktoren, Verwalter, Vorsteher staatlicher Anstalten und Betrie-
- 1. Bei voller Verpflegung einer Person während mindestens einem Monat:
- 2. Bei voller Verpflegung während kürzerer Zeit:
- 3. Bei Abgabe einzelner Mahlzeiten:
- 4.20 Franken
- § 2. Für amtliche Besuchs- und Gastessen sind keine Entschädigungen zu
- § 3. Die Verpflegungskosten nach § 1, die auf der Basis Dezember 1982 =
- § 4. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. Die Verordnung über
Feedback