Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erz... (814.501.51)
INHALT
Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)
- Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Anerkannte Regeln der Technik
- Art. 4 Spezialanwendungen und technische Neuerungen
- 2. Abschnitt: Einrichtung und Betrieb von Anlagen
- Art. 5 Ortsfeste Anlagen
- Art. 6 Handgehaltene Röntgenanlagen
- Art. 7 Anlagen im mobilen Einsatz
- Art. 8 Anlagen in Bestrahlungsräumen
- Art. 9 Übrige Anlagen
- Art. 10 Bedienungseinrichtungen von Anlagen ohne Voll- oder Teilschutzeinrichtung
- Art. 11 Warneinrichtungen
- Art. 12 Sicherheitseinrichtungen
- Art. 13 Ausserbetriebsetzung von Sicherheitseinrichtungen
- Art. 14 Dokumentation zur Anlage
- 3. Abschnitt: Standort und Abschirmung von Anlagen
- Art. 15 Standort
- Art. 16 Abschirmung und Zugänglichkeit von Anlagen
- Art. 17 Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz
- 4. Abschnitt: Schutz von Personen
- Art. 18
- 5. Abschnitt: Wartung, Umbau, Reparatur und Kontrolle
- Art. 19
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 20 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 21 Bestehende Bewilligungen
- Art. 22 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Begriffsbestimmungen
- Anlagen für die Mess- und Regeltechnik
- Anlagen für die Werkstoffprüfung
- Anlagen für die Werkstoffveränderung
- Bestrahlungsraum
- Betriebsparameter
- Orte ohne Daueraufenthalt
- Personensicherheitssystem
- Sicherheitseinrichtungen
- Überwachungsschalter, zwangsbetätigte und zwangsöffnende
- Untersuchungsgeräte
- Anhang 2
- Ortsfeste Anlagen ohne Voll- oder Teilschutzeinrichtung in Überwachungsbereichen
- 1 Analytische Röntgenanlagen
- 2 Anlagen für die Mess- und Regeltechnik
- Anhang 3
- Handgehaltene Röntgenanlagen mit beschränkter Leistung
- Anhang 4
- Anlagen im mobilen Einsatz
- Anhang 5
- Anlagen in Bestrahlungsräumen
- Anhang 6
- Anlagen in Bestrahlungsräumen mit einer Strahlenergie ab 1 MeV
- Anhang 7
- Musterberechnungstabelle
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