Promotionsordnung der Pflegeschule Glarus für den Ausbildungsgang zur Fachanges... (VIII A/212/4)
INHALT
Promotionsordnung der Pflegeschule Glarus für den Ausbildungsgang zur Fachangestellten Gesundheit FAGE
- Promotionsordnung der Pflegeschule Glarus für den Ausbildungsgang zur Fachangestellten Gesundheit FAGE
- Art. 4 Entlassung Beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Schulkommission die sofortige Entlassung bzw. den Ausschluss aus der Ausbildung verfügen. Die Schulkommission informiert die Fachstelle für Berufsbildung. 1
- Art. 8 * Rechtsschutz Der Rechtsschutz gegen Entscheide der Schulorgane richtet sich nach dem Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz 1)
- Art. 9 Inkrafttreten Diese Promotionsbestimmungen treten auf Beginn des Schuljahres 2004 in Kraft. Änderung der Promotionsordnung: RR 21. März 2006 (SBE 9. Bd. Heft 6 S. 000
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