Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liec... (0.415.951.41)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von «Jugend und Sport»
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von «Jugend und Sport»
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Unterschriften
- Anlage I ³
- Schweizerische und Liechtensteinische Rechtsgrundlagen über Jugend und Sport (J+S)
- 1. Schweizerische Eidgenossenschaft
- 2. Fürstentum Liechtenstein
- Anlage II ⁴
- Teilnahme am Programm Jugend und Sport (J+S)
- 1. Zusammenarbeit
- 1.1 Allgemein
- 1.2 Liechtensteinische Organisatoren von J+S Angeboten und von Angeboten der J+S-Kaderbildung
- 1.3 Zusammenarbeit bei der Durchführung von J+S-Angeboten
- 1.4 Zusammenarbeit im Bereich der J+S-Kaderbildung
- 1.5 Zusammenarbeit in Fragen der Weiterentwicklung, Planung und Durchführung von J+S-Angeboten und der J+S-Kaderbildung
- 2. Beiträge und weitere Leistungen
- 2.1 Grundsatz
- 2.2 Drucksachen, Lehr- und Lernmedien
- 2.3 J+S-Material und Unterkünfte
- 2.4 Gutscheine zur vergünstigten An- und Rückreise zur Kaderbildung
- 2.5 Erwerbsausfallentschädigung
- 3. Organisation / Administration
- 3.1 Anmeldung der J+S-Angebote
- 3.2 Bewilligung der J+S-Angebote
- 3.3 Abrechnung der J+S-Angebote
- Anlage III ⁵
- Abgeltung der Leistungen
- 1. Allgemeines
- 2. Verwaltungskosten
- 2.1 Grundsatz
- 2.2 Berechnungsgrundlage
- 2.3 Gebühr Nationale Datenbank
- 3. Kosten der Kaderbildung
- 3.1 Grundsatz
- 3.2 Entschädigungspflichtige Kurse und Module
- 3.3 Umfang
- 3.4 Reduktion
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