Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher... (0.232.121.4) 
                
                
            INHALT
Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
- Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
 - Einleitende Bestimmungen
 - Art. 1 Abkürzungen
 - Art. 2 Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen
 - Kapitel I Internationale Anmeldung und internationale Eintragung
 - Art. 3 Berechtigung zur Hinterlegung einer internationalen Anmeldung
 - Art. 4 Verfahren zur Hinterlegung einer internationalen Anmeldung
 - Art. 5 Inhalt der internationalen Anmeldung
 - Art. 6 Priorität
 - Art. 7 Bestimmungsgebühren
 - Art. 8 Berichtigungen
 - Art. 9 Hinterlegungsdatum der internationalen Anmeldung
 - Art. 10 Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung
 - Art. 11 Aufschub der Veröffentlichung
 - Art. 12 Schutzverweigerung
 - Art. 13 Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells
 - Art. 14 Wirkungen der internationalen Eintragung
 - Art. 15 Ungültigerklärung
 - Art. 16 Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler Eintragungen
 - Art. 17 Erste Schutzfrist sowie Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer
 - Art. 18 Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen
 - Kapitel II Verwaltungsbestimmungen
 - Art. 19 Gemeinsames Amt mehrerer Staaten
 - Art. 20 Mitgliedschaft in der Haager Union
 - Art. 21 Versammlung
 - Art. 22 Internationales Büro
 - Art. 23 Finanzen
 - Art. 24 Ausführungsordnung
 - Kapitel III Revision und Änderung
 - Art. 25 Revision dieses Abkommens
 - Art. 26 Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung
 - Kapitel IV Schlussbestimmungen
 - Art. 27 Voraussetzung um Mitglied dieses Abkommens zu werden
 - Art. 28 Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts
 - Art. 29 Verbot von Vorbehalten
 - Art. 30 Erklärungen der Vertragsparteien
 - Art. 31 Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960
 - Art. 32 Kündigung dieses Abkommens
 - Art. 33 Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung
 - Art. 34 Verwahrer
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 20. September 2022 ¹⁰