Einheitenverordnung 1 (941.202)
INHALT
Einheitenverordnung 1
- Einheitenverordnung 1
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Benennung von Einheiten
- 2. Abschnitt: ⁸ Die Basiseinheiten des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Art. 3
- Art. 4–9
- 3. Abschnitt: ...
- Art. 10 und 11 ¹⁰
- 4. Abschnitt: Abgeleitete SI-Einheiten
- Art. 12 Definition und Darstellung abgeleiteter SI-Einheiten
- Art. 13 ¹¹ Besondere Benennungen für abgeleitete SI-Einheiten
- 5. Abschnitt: Vielfache und Teile von SI-Einheiten als selbständige Einheiten mit besonderen Benennungen
- Art. 14 Einheiten in Form von dezimalen Vielfachen oder Teilen von SI-Einheiten
- Art. 15 Einheiten in Form von nichtdezimalen Vielfachen oder Teilen von SI-Einheiten
- 6. Abschnitt: Einheiten, die unabhängig von den SI-Basiseinheiten definiert sind
- Art. 16 ¹² Atomare Masseneinheit
- Art. 17 ¹³ Elektronvolt
- 7. Abschnitt: Einheiten, die nur in speziellen Anwendungsbereichen zugelassen sind
- Art. 18
- 8. Abschnitt: Bildung von dezimalen Vielfachen und Teilen der Einheiten
- Art. 19 SI-Vorsätze
- Art. 20 Allgemeine Vorschriften für die Verwendung der Vorsätze
- Art. 21 Spezielle Vorschriften für die Verwendung der Vorsätze
- 9. Abschnitt: ...
- Art. 22 ¹⁵
- 10. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 23 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 24 ¹⁷
- Art. 25 Inkrafttreten
- Anhang ¹⁸
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