Postverordnung (783.01)
INHALT
Postverordnung (VPG)
- Postverordnung (VPG)
- 1. Kapitel: Begriffe und Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung
- Art. 1 Begriffe
- Art. 2 Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung
- 2. Kapitel: Rechte und Pflichten der Anbieterinnen
- 1. Abschnitt: Meldepflicht für Anbieterinnen mit einem jährlichen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken (Ordentliche Meldepflicht)
- Art. 3 Ordentliche Meldepflicht
- Art. 4 Angaben
- Art. 5 Nachweis der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen
- Art. 6 Nachweis der Erfüllung der Verhandlungspflicht
- Art. 7 Änderung des jährlichen Umsatzerlöses
- 2. Abschnitt: Meldepflicht für Anbieterinnen mit einem jährlichen Umsatzerlös von weniger als 500 000 Franken (Vereinfachte Meldepflicht)
- Art. 8 Vereinfachte Meldepflicht
- Art. 9 Nicht anwendbare Bestimmungen
- Art. 10 Änderung des jährlichen Umsatzerlöses
- 3. Abschnitt: Informationspflichten
- Art. 11 Veröffentlichung der Listenpreise und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Art. 12 Information über die Schlichtungsstelle
- Art. 13 Umgang mit Adressdaten
- Art. 14 Kennzeichnung von Postsendungen, Zustellfahrzeugen und Zustellpersonal der Anbieterin
- Art. 15 Informationen über die Qualität der Dienstleistungen
- Art. 16 Form der Information
- 4. Abschnitt: Zugang zu Postfachanlagen
- Art. 17 Anspruch auf Zugang zu Postfachanlagen
- Art. 18 Leistungen
- Art. 19 Unzustellbare Postsendung
- Art. 20 Entgelt bei Verfügung des Abschlusses einer Zugangsvereinbarung
- Art. 21 Nichtdiskriminierung und Einsichtnahme in Vereinbarungen
- 5. Abschnitt: Austausch von Datensätzen
- Art. 22 Anspruch auf Austausch von Datensätzen
- Art. 23 Inhalt und Aktualisierung der Datensätze
- Art. 24 Technische Vorgaben
- Art. 25 Kosten bei Verfügung des Abschlusses einer Austauschvereinbarung
- Art. 26 Verteilung des Überschusses aus Kundenaufträgen
- Art. 27 Nichtdiskriminierung und Einsichtnahme in Vereinbarungen
- 6. Abschnitt: Postverkehr in ausserordentlichen Lagen
- Art. 28
- 3. Kapitel: Grundversorgung mit Postdiensten
- 1. Abschnitt: Verpflichtung
- Art. 29 Angebote
- Art. 30 Annahme von Postsendungen
- Art. 31 Hauszustellung
- Art. 31 a ²⁰ Zustellung von abonnierten Tageszeitungen
- Art. 32 Laufzeiten im inländischen Postverkehr
- Art. 33 Erreichbarkeit
- Art. 34 Verfahren bei einer Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur
- Art. 35 Ausschluss von der Beförderung
- 2. Abschnitt: Förderung der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
- Art. 36 Zeitungen und Zeitschriften mit Anspruch auf Zustellermässigung
- Art. 37 Verfahren
- 3. Abschnitt: Sondermarken mit und ohne Zuschlag auf den Verkaufspreis
- Art. 38 Grundsatz
- Art. 39 Herausgabe von Sondermarken mit Zuschlag für bestimmte Organisationen
- Art. 40 Verwendung der Beiträge
- Art. 41 Herausgabe von Sondermarken mit Zuschlag für besondere Veranstaltungen
- Art. 42 Herausgabe von Sondermarken ohne Zuschlag
- 4. Kapitel: Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
- Art. 43 Angebote
- Art. 44 Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
- Art. 45 Ausnahmen
- 5. Kapitel: Finanzierung der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
- Art. 46 Grundsatz
- Art. 47 Preisgestaltung
- Art. 48 Quersubventionierungsverbot
- Art. 49 Grundsatz zur Berechnung der Nettokosten
- Art. 50 Einzelheiten zur Berechnung der Nettokosten
- Art. 51 Nettokostenausgleich
- Art. 52 Rechnungswesen
- 6. Kapitel: Aufsicht
- 1. Abschnitt: Aufsicht über die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
- Art. 53 Überprüfung der Qualitätsvorgaben für die Postdienste
- Art. 54 Überprüfung des Zugangs zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
- Art. 55 Überprüfung der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots
- Art. 56 Genehmigung der Berechnung der Nettokosten
- Art. 57 Unabhängige Prüfung
- Art. 58 Administrative Vorschriften
- 2. Abschnitt: Auskunftspflichten gegenüber der PostCom und Aufgaben der PostCom
- Art. 59 Auskunftspflichten der Anbieterinnen gegenüber der PostCom
- Art. 60 Auskunftspflichten der Post gegenüber der PostCom
- Art. 61 Ermittlung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Festlegung von Mindeststandards
- Art. 62 Datenbank
- 3. Abschnitt: Zuständigkeit des BAKOM und Auskunftspflichten gegenüber dem BAKOM
- Art. 63 Zuständigkeit
- Art. 64 Auskunftspflichten gegenüber dem BAKOM
- 4. Abschnitt: Schlichtungsstelle
- Art. 65 Ernennung
- Art. 66 Aufgaben
- Art. 67 Verfahren
- Art. 68 Verhältnis zu anderen Verfahren
- Art. 69 Verpflichtungen der Anbieterinnen
- Art. 70 Datenschutz
- Art. 71 Verfahrens- und Behandlungsgebühren
- Art. 72 Aufsicht über die Schlichtungsstelle
- 7. Kapitel: Briefkästen und Briefkastenanlagen
- Art. 73 Pflicht zur Aufstellung eines Briefkastens oder einer Briefkastenanlage, Beschriftung und Masse
- Art. 74 Standort
- Art. 75 Ausnahmen
- Art. 76 Zuständigkeit bei Streitigkeiten
- 8. Kapitel: Gebühren und Aufsichtsabgaben
- Art. 77 Verwaltungsgebühren
- Art. 78 Aufsichtsabgaben
- Art. 79 Beginn und Ende der Abgabepflicht
- Art. 80 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Stundung und Verjährung
- 9. Kapitel: Internationales
- Art. 81
- 10. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 82 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 83 Übergangsbestimmungen
- Art. 83 a ⁴⁹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. September 2020
- Art. 83 b ⁵¹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. Oktober 2021
- Art. 84 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Mindestmasse von Briefkästen
- Anhang 2
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
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