Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmat... (916.151.3)
INHALT
Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Reben (Rebenpflanzgutverordnung des WBF)
- Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Reben (Rebenpflanzgutverordnung des WBF)
- 1. Abschnitt: Geltungsbereich
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Definitionen
- Art. 2 Reben, Klon
- Art. 3 Vermehrungsmaterial
- Art. 4 Bestand, Mutterrebenbestand, Rebschule ⁴
- Art. 5 Nuklearstock
- Art. 6 Anerkanntes Vermehrungsmaterial
- Art. 7 Standardmaterial
- 3. Abschnitt: Rebsortenliste
- Art. 8 Grundsatz
- Art. 9 Aufnahmebedingungen
- Art. 10 Erhaltungszüchtung
- Art. 11 Aufnahmegesuch
- Art. 12 Streichung aus der Rebsortenliste
- 4. Abschnitt: Anerkennung von Vermehrungsmaterial
- Art. 13 Anerkennung von Materialposten
- Art. 14 Registrierung von Beständen
- Art. 15 Anforderung an die Materialposten
- 5. Abschnitt: Produktion von Standardmaterial
- Art. 16
- 6. Abschnitt: Zulassung von Produzenten und Produzentinnen
- Art. 17 Zulassungsverfahren
- Art. 18 ¹⁷ Pflichten der Produzenten und Produzentinnen
- Art. 19 Aufhebung der Zulassung
- 7. Abschnitt: Aufbereitung der Posten
- Art. 20 Posten
- Art. 21 Verpackung, Verschluss, Etikettierung
- 8. Abschnitt: Inverkehrbringen
- Art. 22 Allgemeines
- Art. 23 ²⁰
- 8 a . Abschnitt: ²¹ Einspracheverfahren
- Art. 23 a
- 9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 24 Vollzug
- Art. 25 ²²
- Art. 26 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²³
- Anforderungen an den Vermehrungsbestand
- 1 Anforderungen in Bezug auf den Kulturzustand, die Sortenechtheit und die Sortenreinheit
- 2 Anforderungen in Bezug auf die Gesundheit von Mutterrebenbeständen und Rebschulen
- 3 Anforderungen an den Boden und die Produktionsbedingungen für Mutterrebenbestände und Rebschulen
- 4 Anforderungen an den Betriebsteil, den Produktionsort oder das Gebiet
- 5 Feldbesichtigungen
- 6 Schadorganismen, von denen Mutterrebenbestände und Rebschulen frei sein müssen
- 7 Schadorganismen, von denen Mutterrebenbestände und Rebschulen frei sein müssen und keine Vektoren im Boden vorhanden sein dürfen
- 8 Risikomanagement bei Mutterrebenbeständen und Vermehrungsmaterial von Vitis L.
- 8.1 Visuelle Kontrollen
- 8.2 Beprobung und Untersuchung
- 8.3 Massnahmen im Betriebsteil, dem Produktionsort oder dem Produktionsgebiet bezüglich bestimmter Schadorganismen
- Anhang 2 ²⁴
- Anforderungen an das Vermehrungsmaterial
- 1 Allgemeine Anforderungen
- 2 Besondere Anforderungen für Pfropfreben
- 3 Sortierung
- 3.1 Veredelungsfähige Unterlagsreben, Blindholz und Edelreiser
- 3.2 Wurzelreben
- 3.3 Pfropfreben
- Anhang 3
- Anforderungen an die Verpackung
- 1 Allgemeine Anforderungen
- 2 Besondere Anforderungen
- 2.1 Kleine Mengen
- 2.2 Substrat durchwurzelnde Reben in Töpfen, Kisten und Kartonagen
- Anhang 4 ²⁵
- Anforderungen an die Etikettierung
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