Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinsch... (441.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)
- Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)
 - 1. Abschnitt: Amtssprachen des Bundes
 - Art. 1 ² Geltungsbereich des 2. Abschnitts SpG
 - Art. 2 Verständlichkeit
 - Art. 3 Rätoromanisch
 - Art. 4 Internet
 - Art. 5 Völkerrechtliche Verträge
 - Art. 6 ⁶ Chancengleichheit für die Angestellten der verschiedenen Sprachgemeinschaften
 - Art. 7 ⁸ Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung
 - Art. 8 ¹⁰ Sprachkenntnisse des Bundespersonals
 - Art. 8 a ¹² Strategische Ziele
 - Art. 8 b ¹³ Delegierte oder Delegierter des Bundes für Mehrsprachigkeit
 - Art. 8 c ¹⁴ Umsetzung der strategischen Ziele durch die Departemente und die Verwaltungseinheiten
 - Art. 8 d ¹⁵ Überprüfung und Evaluation
 - 2. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften
 - Art. 9 ¹⁶ Schulischer Austausch
 - Art. 10 Landessprachen im Unterricht
 - Art. 11 ¹⁹ Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache
 - Art. 12 ²⁰ Wissenschaftliches Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit
 - Art. 13 ²¹ Unterstützung von Nachrichtenagenturen
 - Art. 14 ²² Unterstützung von Organisationen und Institutionen
 - Art. 15 Unterstützung von Projekten von Gemeinwesen
 - Art. 16 Finanzhilfen für Übersetzungen
 - 3. Abschnitt: Unterstützung der mehrsprachigen Kantone
 - Art. 17
 - 4. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden
 - Art. 18 ²⁷ Allgemeine Massnahmen im Kanton Graubünden
 - Art. 19 Unterstützung von Organisationen und Institutionen
 - Art. 20 Förderung der rätoromanischen Verlagstätigkeit
 - Art. 21 Finanzhilfen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache in den Medien
 - 5. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Tessin
 - Art. 22 ³⁰ Allgemeine Massnahmen im Kanton Tessin
 - Art. 23 ³¹ Unterstützung von Organisationen und Institutionen
 - Art. 24 und 25 ³²
 - 6. Abschnitt: Vollzug
 - Art. 26 ³³ Gesuche
 - Art. 27 Verfahren und Rechtsmittel
 - Art. 28 Prioritätenordnung
 - Art. 29 ³⁶
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 30 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 31 Inkrafttreten
 - Anhang
 - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts