Zweitwohnungsverordnung (702.1)
INHALT
Zweitwohnungsverordnung (ZWV)
- Zweitwohnungsverordnung (ZWV)
- 1. Abschnitt: Ermittlung und Veröffentlichung der Gesamtzahl der Wohnungen und des Zweitwohnungsanteils
- Art. 1 Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden
- Art. 2 Aufgaben und Kompetenzen des Bundes
- 2. Abschnitt: Erstellung neuer Wohnungen
- Art. 3 Anmerkung im Grundbuch
- Art. 4 Strukturierter Beherbergungsbetrieb
- Art. 5 Gutachten
- Art. 6 Ortsbildprägende Bauten
- 3. Abschnitt: Umnutzung einer touristisch bewirtschafteten Wohnung und Meldung
- Art. 7
- 4. Abschnitt: Sistierung der Nutzungsbeschränkung bei neurechtlichen Wohnungen
- Art. 8 Sistierung nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes
- Art. 9 Sistierung nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes
- 5. Abschnitt: Beschwerderecht und Eröffnung von Entscheiden
- Art. 10
- 6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 11 ⁶
- Art. 12 Änderung anderer Erlasse
- Art. 13 Inkrafttreten
- Anhang ⁸
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