Vereinbarung (0.362.312)
INHALT
Vereinbarung
- Vereinbarung
- Art. 1 Regelungsbereich
- Art. 2 Finanzverwaltung und -kontrolle
- Art. 3 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
- Art. 4 Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten
- Art. 5 Pflichten im Zuge der Übertragung der Mittelausführung
- Art. 6 Vollstreckung
- Art. 7 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften
- Art. 8 Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission
- Art. 9 Rechnungshof
- Art. 10 Öffentliche Auftragsvergabe
- Art. 11 Finanzbeiträge und Mittelzuweisungen
- Art. 12 Vertrauliche Behandlung von Informationen
- Art. 13 Inkrafttreten
- Art. 14 Programmabwicklung und Berichterstattung
- Art. 15 Gültigkeit und Beendigung der Vereinbarung
- Art. 16 Sprachen
- Unterschriften
- Gemeinsame Erklärung
- der Europäischen Gemeinschaft und Liechtensteins zur Beteiligung Liechtensteins am Aussengrenzenfonds in Anwendung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
- Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
- Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Gemeinsame Erklärung
- der Europäischen Union und der Republik Island, des Königreichs Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein zur Unterzeichnung des Abkommens ¹²
- Geltungsbereich am 16. Januar 2012 ¹³
Feedback