Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzu... (916.401.348.2)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Blauzungen-Zone
- Art. 3 Vektorgeschützte Betriebe
- Art. 4 Vektorfreie Periode
- Art. 5 Bedingungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen-Zone in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen
- Art. 6 Bedingungen für das Verbringen von Samen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen-Zone in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen
- Art. 7 Bedingungen für das Verbringen von Eizellen und Embryonen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen-Zone in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen
- Art. 8 Anforderungen an den Tierschutz
- Art. 9 Ordentliche Bekämpfungsmassnahmen
- Art. 10 Inkrafttreten
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