Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsula... (631.144.0)
INHALT
Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz
- Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz
- 1. Kapitel: Diplomatische Missionen in Bern
- 1. Abschnitt: Vorrechte der Missionen
- Art. 1 Umfang der Abgabenfreiheit
- Art. 2 Allgemeines Verfahren
- Art. 3 ⁴ Sendungen, die im Bahn-, Strassen-, Flug-, Post- und Kurierverkehr eingehen oder aus einem schweizerischen offenen Zolllager, Lager für Massengüter oder Zollfreilager kommen
- Art. 4 ⁵
- Art. 5 ⁶ Vereinfachtes Verfahren für Drucksachensendungen
- 2. Abschnitt: Vorrechte der diplomatischen Vertreter
- Art. 6 Umfang der Abgabenfreiheit
- Art. 7 ⁸ Verfahren bei Sendungen
- Art. 8 Verfahren im Reiseverkehr ⁹
- 3. Abschnitt: Vorrechte der Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Missionen
- Art. 9 Umfang der Abgabenfreiheit
- Art. 10 Verfahren bei Sendungen
- 4. Abschnitt: Vorrechte der Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals der Missionen und der privaten Hausangestellten von Missionschefs
- Art. 11
- 2. Kapitel: Konsularische Posten in der Schweiz
- 1. Abschnitt: Vorrechte der konsularischen Posten
- Art. 12 Umfang der Abgabenfreiheit
- Art. 13 Allgemeines Verfahren
- Art. 14 ¹⁸ Sendungen, die im Bahn-, Strassen-, Flug-, Post- oder Kurierverkehr eingehen oder aus einem schweizerischen offenen Zolllager, Lager für Massengüter oder Zollfreilager kommen
- Art. 15 ¹⁹
- Art. 16 Vereinfachtes Verfahren für Drucksachensendungen
- 2. Abschnitt: Vorrechte der Berufskonsularbeamten
- Art. 17 Umfang der Abgabenfreiheit
- Art. 18 ²¹ Verfahren bei Sendungen
- Art. 19 Verfahren im Reiseverkehr ²²
- 3. Abschnitt: Vorrechte der Konsularangestellten
- Art. 20 Umfang der Abgabenfreiheit
- Art. 21 Verfahren bei Sendungen
- 4. Abschnitt: Vorrechte des dienstlichen Hauspersonals konsularischer Posten
- Art. 22
- 3. Kapitel: Bestimmungen über die Motorfahrzeuge und den Kauf von abgabenfreiem Treibstoff
- 1. Abschnitt: Motorfahrzeuge
- Art. 23 Motorfahrzeuge für diplomatische Missionen in Bern und für konsularische Posten in der Schweiz
- Art. 24 Motorfahrzeuge für diplomatische Vertreter und für Berufskonsularbeamte
- Art. 25 Motorfahrzeuge für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Missionen sowie für Konsularangestellte
- Art. 26 Verfahren für die abgabenfreie Zulassung von Motorfahrzeugen
- Art. 27 Abtretung von Motorfahrzeugen
- Art. 28 Beendung der dienstlichen Tätigkeit unter Beibehaltung des Wohnsitzes in der Schweiz
- Art. 29 Behandlung beschädigter Motorfahrzeuge
- 2. Abschnitt: Abgabenfreier Treibstoff
- Art. 30 Berechtigte
- Art. 31 ³⁵ Verfahren für den Bezug abgabenfreien Treibstoffs
- 4. Kapitel: Diplomatisches und konsularisches Kuriergepäck
- Art. 32
- 5. Kapitel: Verschiedene Bestimmungen
- Art. 33 Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen
- Art. 33 a ³⁸ Rückerstattung der Einfuhrabgaben
- Art. 34 ³⁹ Nachträgliche Einfuhrveranlagung
- Art. 35 Stellvertretung
- Art. 36 Berechtigte
- Art. 37 Familienmitglieder
- Art. 38 Ausweise
- Art. 39 Personen schweizerischer Nationalität und Personen ausländischer Nationalität, die ständig in der Schweiz ansässig sind
- Art. 40 Wohnsitz
- Art. 41 Kompetenzen
- Art. 42 Zusammenarbeit
- Art. 43 Gegenrecht
- Art. 44 Anwendung der Bestimmungen der Zollgesetzgebung
- 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 45 ⁴³ Vollzug
- Art. 46 Inkrafttreten
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