Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunk... (946.202.3)
INHALT
Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM)
- Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM)
- Art. 1 Bewilligungspflicht
- Art. 2 Ausnahmen
- Art. 3 Verweigerung
- Art. 4 Zuständigkeiten im Bewilligungsverfahren
- Art. 5 Verhältnis zur Güterkontrollverordnung
- Art. 6 Anpassung des Anhangs
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Anhang ⁶
- Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung
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