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Verordnung über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen für Kirchen und Pfarrwohnungen (181.611)
CH - ZH
31.12.1990
INHALT
Verordnung über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen für Kirchen und Pfarrwohnungen
Verordnung über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen für Kirchen und Pfarrwohnungen
§ 1.
§ 2. Für die Genehmigung eines Projektes holt der Kirchenrat einen
§ 3.
§4.
§ 5.
§ 6.
§ 7.
§ 8.
§ 9.
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