Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elekt... (172.010.442)
INHALT
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen
- Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Zugriffsberechtigung, Aufbewahrung und Vernichtung
- Art. 2 Zugriffsberechtigung
- Art. 3 ² Sichere Aufbewahrung
- Art. 4 Aufbewahrungsdauer und Vernichtung bewirtschafteter Daten
- Art. 5 Aufbewahrungsdauer und Vernichtung nicht bewirtschafteter Daten
- Art. 6 Verantwortung für Aufbewahrung und Vernichtung
- Art. 7 Bearbeitung bei technischen Arbeiten
- 3. Abschnitt: Auswertungsvoraussetzungen
- Art. 8 Nicht personenbezogene Auswertungen
- Art. 9 Nicht namentliche personenbezogene Auswertungen
- Art. 10 Auftrag zu namentlichen personenbezogenen Auswertungen wegen Missbrauchs oder Missbrauchsverdachts
- Art. 11 Durchführung der namentlichen personenbezogenen Auswertungen wegen Missbrauchs oder Missbrauchsverdachts
- Art. 12 Namentliche personenbezogene Auswertungen zur Behebung von Störungen
- Art. 13 Namentliche personenbezogene Auswertungen betreffend Dienstleistungen und individuelle Arbeitszeiten
- Art. 14 Kein Anspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf Auswertung
- 4. Abschnitt: Auswertungsergebnis
- Art. 15 Information über das Auswertungsergebnis
- Art. 16 Aufbewahrung und Vernichtung des Auswertungsergebnisses
- 5. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 17
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