Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Stra... (741.622)
INHALT
Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV)
- Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Definitionen
- 2. Abschnitt: Pflichten der Unternehmungen
- Art. 4 Ernennung der Gefahrgutbeauftragten
- Art. 5 Befreiung
- Art. 6 Einsatz der Gefahrgutbeauftragten
- Art. 7 Meldung an die Behörden
- Art. 8 Stellung der Gefahrgutbeauftragten im Betrieb
- Art. 9 Bekanntmachung im Betrieb
- Art. 10 Kontrollen
- 3. Abschnitt: Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten
- Art. 11 Allgemeine Aufgaben
- Art. 12 Unfallbericht
- 4. Abschnitt: Ausbildung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
- Art. 13 Grundsatz
- Art. 14 Umfang der Ausbildung
- Art. 15 Durchführung der Ausbildung
- Art. 16 Dauer der Ausbildung
- Art. 17 Ausbildungsbescheinigung
- Art. 18 Prüfungsvoraussetzung
- Art. 19 Prüfung
- Art. 20 Prüfungsstellen
- Art. 21 Schulungsnachweis
- Art. 22 ²⁷ Ausländische Schulungsnachweise
- 5. Abschnitt: Strafbestimmungen ³¹
- Art. 23 Leiter und Leiterinnen von Unternehmungen
- Art. 24 ³³ Gefahrgutbeauftragte
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 25 Vollzug
- Art. 26 Übergangsbestimmungen
- Art. 26 a ³⁴ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22. Oktober 2008
- Art. 27 Inkrafttreten
- Anhang ³⁵
- Ausnahmen
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