Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (455.109.1)
INHALT
Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (Tierschutz-Ausbildungsverordnung, TSchAV 1)
- Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (Tierschutz-Ausbildungsverordnung, TSchAV 1)
- 1. Kapitel: Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 1 ⁴
- 2. Kapitel: Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung
- 1. Abschnitt: Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Tieren ⁶
- Art. 2 ⁷ Lernziele
- Art. 3 Form und Umfang
- Art. 4 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 5 ¹¹ Inhalt des praktischen Teils
- 1 a . Abschnitt: ¹³ Detailhandelsfachleute im Zoofachhandel
- Art. 5 a Lernziele
- Art. 5 b Form und Umfang
- Art. 5 c Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 5 d Inhalt des Praktikums
- 2. Abschnitt: Tiertransportpersonal
- Art. 6 Lernziele
- Art. 7 Form und Umfang
- Art. 8 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 9 Inhalt des praktischen Teils
- 3. Abschnitt: Personal der Schlachtbetriebe ¹⁸
- Art. 10 ¹⁹ Lernziele
- Art. 11 ²⁰ Form und Umfang
- Art. 12 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 13 Inhalt des praktischen Teils
- 4. Abschnitt: Ausbilderinnen und Ausbilder von Tierhalterinnen und Tierhaltern
- Art. 14 Lernziele
- Art. 15 Umfang
- Art. 16 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 17 Inhalt des praktischen Teils
- 5. Abschnitt: Leiterinnen und Leiter von Versuchstierhaltungen ²³
- Art. 18 Lernziele
- Art. 19 Umfang
- Art. 20 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 21 Inhalt des praktischen Teils
- 6. Abschnitt: Versuchsdurchführende Personen ²⁴
- Art. 22 Lernziele
- Art. 23 Umfang
- Art. 24 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 25 Inhalt des praktischen Teils
- 7. Abschnitt: Tierschutzbeauftragte sowie Versuchsleiterinnen und Versuchsleiter ²⁵
- Art. 26 ²⁶ Lernziele
- Art. 27 ²⁷ Form und Umfang
- Art. 28 Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 29 Inhalt des versuchszielorientierten Teils
- 3. Kapitel: Ausbildung mit Sachkundenachweis ²⁸
- 1. Abschnitt: Haltung und Betreuung von Haustieren sowie private Haltung und Betreuung von Wildtieren ²⁹
- Art. 30 Lernziel
- Art. 31 Form und Umfang
- Art. 32 Inhalt
- 2. Abschnitt: …
- Art. 33–35 ³⁰
- 3. Abschnitt: Umgang mit Fischen und Panzerkrebsen
- Art. 36 ³¹ Lernziele
- Art. 37 Form und Umfang
- Art. 38 Inhalt der Ausbildung
- 4. Abschnitt: Betreuung von Tieren an Handelsveranstaltungen und in der Werbung ³²
- Art. 39 ³³ Lernziel
- Art. 40 Form und Umfang
- Art. 41 Inhalt der Ausbildung
- 5. Abschnitt: Enthornung und Kastration von Lämmern, Zicklein, Kälbern und Ferkeln
- Art. 42 Lernziel
- Art. 43 Form und Umfang
- Art. 44 Inhalt der Ausbildung
- 4. Kapitel: ³⁴ Ausbildung für die Verwendung von Geräten zu therapeutischen Zwecken im Umgang mit Hunden
- Art. 44 a Lernziel
- Art. 44 b Form und Umfang
- Art. 44 c Inhalt des theoretischen Teils
- Art. 44 d Inhalt des Praktikums
- Art. 45 – 48 ³⁶
- 5. Kapitel: Weiterbildung ³⁷
- Art. 49 Zweck der Weiterbildung ³⁸
- Art. 50 Form
- 6. Kapitel: Verfahren ³⁹
- 1. Abschnitt: Grundsätze bei der Durchführung von Ausbildungen ⁴⁰
- Art. 51 ⁴¹ Kursunterlagen
- Art. 52 Ausbildungskontrolle
- Art. 53 Praktisches Üben im Rahmen von Ausbildungen
- 2. Abschnitt: Nachweis von Aus- und Weiterbildungen ⁴²
- Art. 54 ⁴³ Nachweis einer Ausbildung oder eines Kurses
- Art. 55 Nachweis eines Praktikums
- Art. 56 Amtliche Bestätigung der langjährigen Erfahrung
- Art. 57 Bestätigung einer Weiterbildung
- 7. Kapitel: Prüfungsvorschriften ⁴⁵
- 1. Abschnitt: Prüfungsorganisation
- Art. 58 Durchführung der Prüfung
- Art. 59 Prüfungsaufsicht
- Art. 60 Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
- Art. 61 Prüfungsentscheid
- Art. 62 Anmeldung zur Prüfung
- Art. 63 Bewertung
- Art. 64 Wiederholung der Prüfung
- Art. 65 Prüfungsausweis
- 2. Abschnitt: ⁵³ Form, Inhalt und Dauer der Prüfungen
- Art. 66 Form und Dauer der Prüfung
- Art. 67 Inhalt der Prüfung
- Art. 68 und 69
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen ⁵⁴
- Art. 70 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 71 Übergangsbestimmungen
- Art. 72 Inkrafttreten
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