BKrFQG
INHALT
Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (BKrFQG)
- Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2
- Qualifikation, Weiterbildung
- § 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
- § 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
- § 4 Besitzstand
- § 5 Weiterbildung
- § 6 Ausbildungs- und Prüfungsort
- § 7 Nachweis der Qualifikation
- § 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
- Abschnitt 3
- Ausbildungsstätten
- § 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten
- § 10 Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
- § 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
- Abschnitt 4
- Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 13 Registerführende Behörde
- § 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
- § 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
- § 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
- § 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
- § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
- § 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
- § 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
- § 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
- § 26 Löschung der Daten
- Abschnitt 5
- Schlussbestimmungen
- § 27 Verordnungsermächtigung
- § 28 Bußgeldvorschriften
- § 29 (weggefallen)
- § 30 Übergangsvorschriften
- Anlage (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2) Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum
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