KStoffTechAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin * (KStoffTechAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin* (KStoffTechAusbV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1
- Aufteilung der Abschlussprüfung, Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt des Teiles 1
- § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
- Unterabschnitt 2
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Formteile
- § 9 Inhalt des Teiles 2
- § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 11 Prüfungsbereich „Herstellen von Formteilen“
- § 12 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
- § 13 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
- § 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Halbzeuge
- § 17 Inhalt des Teiles 2
- § 18 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 19 Prüfungsbereich „Herstellen von Halbzeugen“
- § 20 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
- § 21 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
- § 22 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile
- § 25 Inhalt des Teiles 2
- § 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 27 Prüfungsbereich „Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen“
- § 28 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
- § 29 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
- § 30 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 5
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung
- § 33 Inhalt des Teiles 2
- § 34 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 35 Prüfungsbereich „Herstellen von Compounds und Masterbatches“
- § 36 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
- § 37 Prüfungsbereich „Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement“
- § 38 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 39 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 40 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bauteile
- § 41 Inhalt des Teiles 2
- § 42 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 43 Prüfungsbereich „Fertigungsauftrag“
- § 44 Prüfungsbereich „Reparieren und Instandsetzen“
- § 45 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik und technische Kommunikation“
- § 46 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 47 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 48 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 7
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie
- § 49 Inhalt des Teiles 2
- § 50 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 51 Prüfungsbereich „Herstellen von Faserverbundbauteilen“
- § 52 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
- § 53 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
- § 54 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 55 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 56 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 8
- Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofffenster
- § 57 Inhalt des Teiles 2
- § 58 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 59 Prüfungsbereich „Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen“
- § 60 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“
- § 61 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
- § 62 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 63 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 64 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Zusatzqualifikationen
- Unterabschnitt 1
- Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“
- § 65 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 66 Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 67 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- Unterabschnitt 2
- Zusatzqualifikation „Prozessintegration“
- § 68 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 69 Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 70 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 71 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
- Anlage 2 (zu § 65 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“
- Anlage 3 (zu § 68 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Prozessintegration“
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